Volksbegehren will Gesetzeswerdung „genau beobachten“ – Umfassende Aufarbeitung aller Korruptionsvorgänge erforderlich – Nehammer-Aussage „bedenklich“
Wien (OTS) – Als „wichtigen Schritt“ wertet das Rechtstaat- & Anti-Korruptionsvolksbegehren die für das erste Quartal dieses Jahres angekündigte Reform des Korruptionsstrafrechts. Laut jüngsten Aussagen von Justizministerin Zadić sei ein entsprechender Entwurf bereits der ÖVP zur politischen Abstimmung übermittelt worden.
Medienberichten zufolge soll durch die Reform u. a. die Kandidatenbestechung und -bestechlichkeit sowie der „Mandatskauf“ im Korruptionsstrafrecht verankert werden.
„Wir freuen uns, dass das Justizministerium damit wesentliche Forderungen des Rechtstaat- & Anti-Korruptionsvolksbegehren für eine zeitgemäße Antikorruptionsgesetzgebung aufgegriffen hat .Noch ist offen, was davon wirklich beschlossen wird. Wir werden den Gesetzeswerdungsprozess daher genau beobachten, damit es hier zu keiner Verwässerung kommt und die vielen Lücken des Korruptionsstrafrechts endlich geschlossen werden.“
Proponent Martin Kreutner
Von einer modernen und umfassenden Antikorruptions- und Transparenzgesetzgebung sei Österreich derzeit noch weit entfernt, so Kreutner. Im vergangenen Jahr habe sogar die Staatengruppe GRECO des Europarates die Korruptionsbekämpfung in Österreich als „umfassend nicht zufriedenstellend“ („globally unsatisfactory“) beurteilt.
Kanzler-Aussage „bedenklich“
Irritiert zeigte sich das Rechtstaat- & Anti-Korruptionsvolksbegehren in diesem Zusammenhang über die jüngste Aussage von Bundeskanzler Nehammer, die ÖVP habe „kein Korruptionsproblem“. Angesichts der Enthüllungen des Vorjahres sei das „mehr Wunschdenken als eine sachlich qualifizierte Feststellung“, so Proponentin Heide Schmidt: „Es ist sehr bedenklich, wenn ein Bundeskanzler seiner Partei angesichts dringend aufklärungsbedürftiger Vorgänge einen solchen Freibrief ausstellt“.
Derartige Aussagen lassen große Zweifel daran aufkommen, dass die ÖVP aus den Schmid-Chats etwas gelernt und ein ernsthaftes Interesse an der Aufarbeitung der Vorfälle habe. „Das lässt befürchten, dass man sich mit dem Wesen der Korruption nicht wirklich auseinandergesetzt hat und es dahingehend kein ausreichendes Unrechtsbewusstsein gibt. Die ÖVP wäre gut beraten, in ihre Neujahrsvorsätze auch einen Frühjahrsputz aufzunehmen“, so Schmidt.
Proponentin Irmgard Griss erinnerte daran, dass 2022 „nach den Enthüllungen des Vorjahres endlich zu einem Jahr der Korruptionsbekämpfung“ werden müsse. „Das öffentliche Problembewusstsein in Sachen Korruption ist auf einem so hohen Niveau wie nie zuvor. Es muss jetzt endlich Konsequenzen geben, um das Vertrauen in die Politik wiederherzustellen. Andernfalls droht eine wachsende Politikverdrossenheit und eine problematische Zunahme der Spannungen in unserer Gesellschaft.“ so Griss.
Zusammen mit dem Rechtstaat- & Anti-Korruptionsvolksbegehren fordert daher eine breite Allianz aus 13 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen die Korruptionsbekämpfung für die nächsten drei Jahre zu einem der zentralen und parteienübergreifenden Ziele – insbesondere der Exekutive und der Legislative – zu machen. „Die Politik ist jetzt gefordert, zu handeln und der Bevölkerung entsprechende Rechenschaft abzulegen. Erste Ergebnisse sollen durch Regierung und Parlament bereits im 1. Quartal 2022 und danach mindestens halbjährlich vorgelegt werden“, so Griss abschließend. (Schluss)