RA
Dr.
Florian STRIESSNIG
- 1010 Wien, Annagasse 8
- Arbeits- und Sozialrecht, Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Gewerbe- und Handelsrecht, Zivilrecht
- KONTAKT AUFNEHMEN Dieser Anwalt/diese Anwältin nimmt Nachrichten entgegen.
Dr. Florian Striessnig ist als Rechtsanwalt für Unternehmen genauso wie für Privatpersonen tätig. Schwerpunktmäßig berät und vertritt er vorwiegend im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Zivilrecht. Auf den Gebieten von streitigen Rechtssachen verhilft er zur alternativen Streitbeilegung ebenso wie zur Rechtsdurchsetzung vor Gerichten und Behörden.
Seinen unternehmerisch tätigen Mandanten steht Dr. Florian Striessnig speziell für eine laufende gesamtheitliche Betreuung im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht mit einem besonderen Verständnis für ökonomische Gestaltungsfragen zur Verfügung. Ebenso verhilft er Privatpersonen zuverlässig zu einer effizienten Lösung ihrer jeweiligen rechtlichen Anliegen und Herausforderung. Es ist Dr. Florian Striessnig unter sorgfältiger Erarbeitung einer für den jeweiligen Einzelfall sinnvollen Strategie immer ein Anliegen, seine Mandanten auf ihrem Weg zum Ziel zu unterstützen. Hindernisse werden von ihm auf diesem Weg vermieden oder bewältigt. Und das Ziel behält er mit dem nötigen Weitblick stets im Auge. Dr. Florian Striessnig war vor der mit Mag. Wolfang A. Orsini und Rosenberg erfolgten Gründung von ORS Rechtsanwälte schon viele Jahre als Rechtsanwalt tätig.
Die Rechtsanwaltsprüfung legte Dr. Florian Striessnig mit ausgezeichnetem Erfolg ab. Zuvor absolvierte er seine Ausbildung an der Universität Wien mit dem Studium der Volkswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften, wobei er zu einem unternehmensrechtlichen Thema aus dem Kapitalgesellschaftsrecht promovierte. Er konnte hervorragende Studienergebnisse vorweisen. Laufende Publikationen in Fachzeitschriften runden seinen Werdegang ab. Dr. Florian Striessnig spricht Deutsch und Englisch.
Publikationen
- Striessnig, Selbstkündigung des Arbeitnehmers nach zulässiger Androhung der Entlassung, ASoK 2024, 250.
- Striessnig, Kündigungs- und Entlassungsschutz von Arbeitnehmern bei beabsichtigter Betriebsratsgründung, ARD 6882/4/2024.
- Striessnig, Ärztliche Krankschreibungen und das Vertrauen auf deren Richtigkeit, ARD 6834/5/2023.
- Striessnig, Schon wieder das Benützungsentgelt für Fahrzeugnutzungen samt den entzweiten Berechnungsmethoden, Zak 2022/499.
- Striessnig, Überstundenzwist im saisonalen Seilbahnbetrieb bei Arbeitsmangel, ARD 6795/5/2022.
- Striessnig, Der (un-)berechtigte Vorwurf sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und die Krux der ehrenrührigen Beweislast, ARD 6777/5/2021.
- Striessnig, Entgeltfortzahlungsschäden bei Verkehrsunfällen, ARD 6749/5/2021.
- Michtner/Striessnig, Zu diskriminierenden Wirkungen einer versicherungsrechtlichen Ausschlussfrist bei Schwangerschaft bzw Mutterschaft, ZVers 2020, 194.
- Striessnig, Zur unklaren Kostenbemessungsgrundlage im exekutionsrechtlichen Zwischenstreit zwischen dem Gläubiger und einem Dritten, Zak 2020/110.
- Striessnig, Einlagenrückgewährverbot und Schwestergesellschaften – Zur Zurechnung an den gemeinsamen Gesellschafter, GesRZ 2019, 157.
- Striessnig, Gleichbehandlungsgesetz – Ein prozessualer Konter des Arbeitgebers, ARD 6629/5/2018.
- Striessnig, Sohn des Alleingesellschafter-Geschäftsführers beschimpft Dienstnehmer: Begründeter vorzeitiger Austritt, weil Sohn dem Dienstgeber zurechenbar ist?, PVP 2018/82.
- Striessnig, Einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen unter dem Eindruck von Entlassungsdrohungen, ZAS 2017, 151.
- Striessnig, Beleidigungen am Arbeitsplatz als Austrittsgrund, RdW 2017/90.
- Striessnig, Das Einlagenrückgewährverbot und die Verjährung bei Mietverträgen, GesRZ 2016, 266.
- Striessnig, Beleidigungen am Arbeitsplatz als Entlassungsgrund, RdW 2016/320.
- VERIFIZIERT & GEPRÜFT
Wurde bestens vertreten!
Dr Striessnig hat mich ausgezeichnet und professionell beraten und ich wurde bestens vertreten!
Immobilienrecht
Präzise, auf den Punkt gebracht und fachlich top! Für uns der beste Anwalt für Immobilienrecht in Österreich. Er hat zwei “Großkanzleien” auf der Gegenseite ziemlich alt aussehen lassen. Er weiß, wie es läuft und das merkt man.
Souveräner Rechtsanwalt!
Dr. Striessnig ist ein äußerst souveräner Rechtsanwalt. Jedenfalls Empfehlung!
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Dr. Florian Striessnig ist als Rechtsanwalt für Unternehmen genauso wie für Privatpersonen tätig. Schwerpunktmäßig berät und vertritt er vorwiegend im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Zivilrecht. Auf den Gebieten von streitigen Rechtssachen verhilft er zur alternativen Streitbeilegung ebenso wie zur Rechtsdurchsetzung vor Gerichten und Behörden.
Seinen unternehmerisch tätigen Mandanten steht Dr. Florian Striessnig speziell für eine laufende gesamtheitliche Betreuung im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht mit einem besonderen Verständnis für ökonomische Gestaltungsfragen zur Verfügung. Ebenso verhilft er Privatpersonen zuverlässig zu einer effizienten Lösung ihrer jeweiligen rechtlichen Anliegen und Herausforderung. Es ist Dr. Florian Striessnig unter sorgfältiger Erarbeitung einer für den jeweiligen Einzelfall sinnvollen Strategie immer ein Anliegen, seine Mandanten auf ihrem Weg zum Ziel zu unterstützen. Hindernisse werden von ihm auf diesem Weg vermieden oder bewältigt. Und das Ziel behält er mit dem nötigen Weitblick stets im Auge. Dr. Florian Striessnig war vor der mit Mag. Wolfang A. Orsini und Rosenberg erfolgten Gründung von ORS Rechtsanwälte schon viele Jahre als Rechtsanwalt tätig.
Die Rechtsanwaltsprüfung legte Dr. Florian Striessnig mit ausgezeichnetem Erfolg ab. Zuvor absolvierte er seine Ausbildung an der Universität Wien mit dem Studium der Volkswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften, wobei er zu einem unternehmensrechtlichen Thema aus dem Kapitalgesellschaftsrecht promovierte. Er konnte hervorragende Studienergebnisse vorweisen. Laufende Publikationen in Fachzeitschriften runden seinen Werdegang ab. Dr. Florian Striessnig spricht Deutsch und Englisch.
Publikationen
- Striessnig, Selbstkündigung des Arbeitnehmers nach zulässiger Androhung der Entlassung, ASoK 2024, 250.
- Striessnig, Kündigungs- und Entlassungsschutz von Arbeitnehmern bei beabsichtigter Betriebsratsgründung, ARD 6882/4/2024.
- Striessnig, Ärztliche Krankschreibungen und das Vertrauen auf deren Richtigkeit, ARD 6834/5/2023.
- Striessnig, Schon wieder das Benützungsentgelt für Fahrzeugnutzungen samt den entzweiten Berechnungsmethoden, Zak 2022/499.
- Striessnig, Überstundenzwist im saisonalen Seilbahnbetrieb bei Arbeitsmangel, ARD 6795/5/2022.
- Striessnig, Der (un-)berechtigte Vorwurf sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und die Krux der ehrenrührigen Beweislast, ARD 6777/5/2021.
- Striessnig, Entgeltfortzahlungsschäden bei Verkehrsunfällen, ARD 6749/5/2021.
- Michtner/Striessnig, Zu diskriminierenden Wirkungen einer versicherungsrechtlichen Ausschlussfrist bei Schwangerschaft bzw Mutterschaft, ZVers 2020, 194.
- Striessnig, Zur unklaren Kostenbemessungsgrundlage im exekutionsrechtlichen Zwischenstreit zwischen dem Gläubiger und einem Dritten, Zak 2020/110.
- Striessnig, Einlagenrückgewährverbot und Schwestergesellschaften – Zur Zurechnung an den gemeinsamen Gesellschafter, GesRZ 2019, 157.
- Striessnig, Gleichbehandlungsgesetz – Ein prozessualer Konter des Arbeitgebers, ARD 6629/5/2018.
- Striessnig, Sohn des Alleingesellschafter-Geschäftsführers beschimpft Dienstnehmer: Begründeter vorzeitiger Austritt, weil Sohn dem Dienstgeber zurechenbar ist?, PVP 2018/82.
- Striessnig, Einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen unter dem Eindruck von Entlassungsdrohungen, ZAS 2017, 151.
- Striessnig, Beleidigungen am Arbeitsplatz als Austrittsgrund, RdW 2017/90.
- Striessnig, Das Einlagenrückgewährverbot und die Verjährung bei Mietverträgen, GesRZ 2016, 266.
- Striessnig, Beleidigungen am Arbeitsplatz als Entlassungsgrund, RdW 2016/320.
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