Wien (OTS/RK) – Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:
Gesetz, mit dem das Wiener Tourismusförderungsgesetz geändert wird
Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm
abrufbar und liegt bei den magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 30. Dezember 2020 bis 13. Jänner 2021 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.
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