Änderung: Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetz

Wien (OTS/RK) – Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:

Gesetz, mit dem das Gesetz über Maßnahmen der Gentechnik-Vorsorge
(Wiener Gentechnik-Vorsorgegesetz) geändert wird

Der Entwurf ist im Internet auf der Seite

www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm

abrufbar und liegt bei den magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 18. Jänner 2021 bis 26. Februar 2021 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.

Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

post@ma58.wien.gv.at

oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.

Rückfragen & Kontakt:

PID-Rathauskorrespondenz
Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
Stadtredaktion, Diensthabende/r Redakteur/in
01 4000-81081
dr@ma53.wien.gv.at
www.wien.gv.at/presse

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