Umfassende Kooperation mit den Wettbewerbshütern ermöglicht verminderte Geldbuße in Höhe von 27,15 Mio. Euro.
Linz (OTS) – Im Frühjahr 2017 hatte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im Rahmen ihrer Ermittlungen zu möglichen Preisabsprachen in der Bauwirtschaft Hausdurchsuchungen durchgeführt. Im Herbst 2019 ergingen die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen, unter anderem auch an die Swietelsky AG. Nun kam es im Rahmen von Settlement-Gesprächen mit der BWB unter Einbeziehung des Bundeskartellanwalts zu einem umfassenden Anerkenntnis, wodurch die Ermittlungen und das anstehende kartellgerichtliche Verfahren gegen SWIETELSKY zu einem zeitnahen Ende geführt werden können. Das Bauunternehmen erklärte sich zur Zahlung von 27,15 Mio. Euro bereit.
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Dazu SWIETELSKY-CEO Karl WeidlingerIch möchte meine persönliche Enttäuschung und mein tiefes Bedauern über die wettbewerbswidrigen Absprachen zum Ausdruck bringen, die so gar nicht unserem Selbstverständnis als fairer und rechtstreuer Partner entsprochen haben. In dieser Situation galt es, den Fokus auf umfassende Kooperation mit den ermittelnden Behörden zu legen und alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um ein erneutes Fehlverhalten für die Zukunft auszuschließen.“
Als Beispiele für solche geeigneten Maßnahmen nennt Weidlinger die 2022 erfolgreich abgeschlossenen Zertifizierungen nach den beiden iSO-Normen 37301 (Compliance Management System – Kartellrecht) und 37001 (Antikorruptionsmanagement System). Außerdem wurde ein digitales Hinweisgebersystem eingeführt, mit dem mögliches Fehlverhalten im Unternehmen rasch erkannt und aufgeklärt werden soll. Der Verhaltenskodex des Unternehmens wurde überarbeitet und alle internen Medien sowie Schulungsmöglichkeiten des Konzerns wurden und werden weiterhin laufend genützt um die Mitarbeiter/innen regelmäßig zu sensibilisieren. „Fairness gegenüber Geschäftspartnern sowie Staat und Gesellschaft hat für SWIETELSKY konzernweit nun oberste Priorität“, versichert Weidlinger.
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Finanzvorstand Harald Gindl bestätigtFür das Kartellverfahren wurden in den Konzernabschlüssen der letzten Jahre bereits entsprechende Rückstellungen gebildet. Es sind daher keine Effekte auf das Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr zu erwarten.“
Durch umfassende und kontinuierliche Kooperation bei den Ermittlungen sei es jedenfalls gelungen, die Geldbuße zu mindern. Man hoffe, dass mit dem nunmehr erfolgten Settlement eine lange Phase der Unsicherheit beendet werden könne.