Wien (OTS) – Im Hinblick auf das nun im Akt befindliche Einvernahmeprotokoll von Mag. Sabine BEINSCHAB weist Rechtsanwalt Dr. Karl SCHÖN als Rechtsvertreter des Herrn Johannes FRISCHMANN jede strafrechtliche Verantwortung seines Mandanten entschieden zurück. Als Pressesprecher unter Finanzminister Hans Jörg SCHELLING und auch später im Kanzleramt war es das Tagesgeschäft FRISCHMANNS, mit Journalisten, Meinungsbildnern, Kommentatoren und Meinungsforschern Kontakt zu pflegen. Es zählt zur Kernaufgabe des Pressesprechers mit diesen Informationen über die Arbeit der Regierung, aktuelle Projekte und Vorhaben sowie das politische Geschehen auszutauschen und auf die Berichterstattung und öffentliche Meinungsbildung einzuwirken. Dies war auch bei Meinungsforscherin Mag. Sabine BEINSCHAB der Fall. Sein Mandant war aber zu keiner Zeit in ein illegales Konstrukt aus Umfragen und Inseraten involviert. Darüber hinaus betont sein Mandant, dass er zu keinem Zeitpunkt von Sebastian KURZ, Stefan STEINER oder Gerald FLEISCHMANN Aufträge im Zusammenhang mit Studien und Umfragen bei Frau Mag. Sabine BEINSCHAB erhalten hat. Dr. Karl SCHÖN, RA für Johannes FRISCHMANN
Beinschab-Studien: Stellungnahme Rechtsanwalt Dr.Karl SCHÖN für Johannes FRISCHMANN
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