Beitritt Österreich zur EFRAG

Beitritt Österreich zur EFRAG

European Financial Reporting Advisory Group setzt internationale Standards zur Finanzberichterstattung

Wien (OTS) – Mit dem Beitritt zur EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) sichern das BMJ, das BMF und der Verein Österreichisches Rechnungslegungskomitee, dass die österreichischen Interessen bei der internationalen Standardsetzung zur Finanzberichterstattung von Unternehmen gewahrt werden.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist ein gemeinnütziger Verein. Sie entwickelt europäische Standpunkte im Bereich der Finanzberichterstattung von Unternehmen. Außerdem stellt sie sicher, dass diese Standpunkte im Standardsetzungsprozess für internationale Rechnungslegungsvorschriften gewahrt werden. Schließlich berät die EFRAG die Europäische Kommission in der Frage, ob neue Standards die Kriterien für eine Übernahme in den europäischen Rechtsstand erfüllen.

EFRAG nimmt somit eine wichtige Rolle bei der Erlassung von internationalen Regeln für die Finanzberichterstattung von Unternehmen in der Europäischen Union ein.

Durch die Mitgliedschaft Österreichs bei der EFRAG wird eine frühzeitige Einbindung in den Standardsetzungsprozess zur finanziellen Berichterstattung ermöglicht. Auf diese Weise können die Interessen des österreichischen Finanzmarkts entsprechend berücksichtigt werden.

So soll zum Beispiel in Kürze ein umfassender Standard in europäisches Recht übernommen werden, der die Bilanzierung von Versicherungsverträgen regelt. Dieser Standard ist für die Versicherungsunternehmen von zentraler Bedeutung. Die EFRAG überprüft vor dieser Übernahme, welche praktischen Auswirkungen dieser Standard haben wird. Bei den Diskussionen, ob positive Auswirkungen auf die heimische Versicherungswirtschaft zu erwarten sind, kann Österreich in Zukunft direkt seine Position einbringen. In aller Regel folgt die Kommission bei der Übernahme der Standards den Übernahmeempfehlungen der EFRAG.

Neben der finanziellen Berichterstattung erhält die sogenannte nichtfinanzielle Berichterstattung eine immer größer werdende Bedeutung. Diese umfasst ökonomische, ökologische und soziale Leistungen eines Unternehmens. Es ist zu erwarten, dass EFRAG in Zukunft auch eine tragende Rolle bei der dieser nichtfinanziellen Berichterstattung über die Nachhaltigkeit des Unternehmertums zukommen wird.

Die Kommission hat für den 21. April den Vorschlag einer Überarbeitung der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung (Non-Financial-Reporting-Directive, kurz NFRD) angekündigt. Vermutlich wird diese Richtlinie den Grundstein dafür legen, dass europäische Standards für Berichtspflichten von Unternehmen über die Auswirkungen ihres Handelns auf die Umwelt, auf Soziales und die Unternehmensführung erarbeitet werden. Das EFRAG ist bereits mit einer Überprüfung beauftragt worden, wie solche Berichtspflichten in Zukunft aussehen könnten, und es hat seine Empfehlungen dazu erst kürzlich veröffentlicht.

Die Aufnahme Österreichs ist in der Generalversammlung der EFRAG vom 25.3.2021 erfolgt, in der auch der von Österreich nominierte Vertreter, Mag. Gerhard Prachner, zu einem Mitglied des EFRAG-Boards ernannt wurde. Österreich ist durch BMJ, BMF und dem Verein Österreichisches Rechnungslegungskomitte vertreten.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Justiz
Mag. Christina Ratz, LL.M.
Ressortmediensprecherin
+43 676 89891 2070
medienstelle.ressort@bmj.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NJU0001

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

artlaw-logo
Partner-Profile

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter