Binder Grösswang hat die Stadt Wien erfolgreich im langjährigen Rechtsstreit mit der Vermittlungsplattform Airbnb vor dem OGH vertreten und konnte einen entscheidenden Erfolg zum Schutz von leistbarem Wohnraum in den Gemeindebauwohnungen erzielen.
Laut der Entscheidung des OGH vom 22.11.2022 muss Airbnb aktiv die Untervermietung von Gemeindewohnungen auf der Plattform verhindern, sofern die Adressen bekannt sind. Die Adressen der Gemeindebauten hat die Stadt Wien Airbnb bereits vor Prozessbeginn zur Verfügung gestellt. Auch eine Offenlegung der Gewinne, welche durch die Vermittlung von Gemeindewohnungen als Ferienunterkünfte in den letzten Jahren erzielt wurden, wurde durch das Gericht vorgeschrieben. (OGH 22.11.2022, 4 Ob 33/22i)
„Wir sind sehr stolz hier für die Stadt Wien, aber auch für Mieter*innen und Wohnungssuchende in Wien dieses Urteil erwirkt zu haben,“ erklärt Michael Horak, Counsel bei Binder Grösswang.
Für die Stadt Wien stellt die Entscheidung des OGH einen entscheidenden Erfolg zum Schutz von leistbarem Wohnraum in Wien dar. Umstritten war der genaue Umfang der Handlungspflicht von Airbnb, weil Plattformen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer User haften und das Untermietverbot nur vertraglich und nicht gesetzlich geregelt ist. Die Gerichte sind in diesem wegweisenden Verfahren der Position der Stadt Wien gefolgt und haben bestätigt, dass Airbnb nicht nur einzelne Angebote nach Beanstandungen entfernen, sondern alle bekannten Adressen sperren muss.
Das Team von Binder Grösswang bestand aus Dr. Michael Horak und Dr. Isabelle Innerhofer.