Verfassungsgerichtshof leitet Verfahren ein
Wien (OTS) – Aufgrund eines Individualantrags vom Oktober 2021 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jetzt ein Verfahren zur Prüfung des Cannabis-Verbots auf seine Vereinbarkeit mit der österreichischen Verfassung eingeleitet (G 323/2021-3, V 252-253/2021). Gegenstand des Verfahrens ist, ob das geltende österreichische Suchtmittelgesetz (SMG), das auch den privaten Umgang mit Cannabis ohne Vorteilsziehung unter Strafe stellt, verfassungskonform ist.
Der Antragsteller Paul Burger wurde Ende 2020 mit einem halben Joint beim Spazieren erwischt und wandte sich in der Folge im Oktober 2021 als Betroffener mit einem Individualantrag an den VfGH. Nach Auffassung des Antragstellers sollte ein Umgang mit Cannabis, der ohne Schädigung anderer passiert, durch das Recht auf Privatleben und Selbstbestimmung geschützt sein. Mit Hilfe des Rechtsanwalts Dr. Helmut Graupner konnte Burger nun die Einleitung des Verfahrens durch den VfGH erwirken.
Am 31. Jänner 2022 hat der VfGH die Bundesregierung aufgefordert, das Totalverbot binnen acht Wochen zu rechtfertigen. Konkret geht es dabei um jenen Teil des SMG, der den privaten Umgang mit Cannabis unter Strafe stellt. Anschließend obliegt es den Richter:innen zu entscheiden, ob die geltenden Gesetze verfassungswidrig sind, oder nicht.
Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, da sich die Forderung des Antragstellers auf eine Reihe von Höchstgerichtsurteilen aus anderen Ländern (z.B.: Mexiko, Italien, Südafrika, Georgien) stützt, in denen bereits ein verfassungsmäßiges Recht auf Umgang mit Cannabis existiert. Die deutsche Bundesregierung hat gerade erst beschlossen, einen neuen Kurs in der Cannabis-Politik einzuschlagen und Cannabis zu legalisieren. Somit steht die Frage einer Legalisierung ohnehin im Raum, wenn auch von der Politik nicht beachtet. Schon in der zweiten Hälfte dieses Jahres könnte der VfGH der Regierung die Entscheidung abnehmen und den Umgang mit Cannabis zumindest teilweise entkriminalisieren.