Bestätigung der kartellrechtlichen Nicht-Untersagung eines Zusammenschlusses unter Auflagen
Die Nicht-Untersagung der Durchführung eines Zusammenschlusses mit einem Zielunternehmen, das eine digitale Bibliothek und Suchmaschine, insbesondere für GIFs und Sticker, betreibt, unter Einhaltung bestimmter Auflagen ist nicht zu beanstanden. Die Antragsgegnerin wurde 2004 gegründet und betreibt eine Reihe von Diensten der Digitalwirtschaft. Dazu gehören unter anderem das soziale Netzwerk „Facebook“ und der dazugehörige Instant-Messaging-Dienst „Messenger“, […]