Keine Amtshaftung wegen eines unterbliebenen Einstellungsantrags im Strafverfahren
Wird gegen einen Beschuldigten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt und stellt er in diesem keinen Antrag auf Einstellung der Ermittlungen, kann er daraus später keine Amtshaftungsansprüche wegen behaupteter gesetzwidriger Ermittlungshandlungen ableiten. Gegen den Beschuldigten und späteren Kläger wurde ein Strafverfahren wegen eines Finanzstrafdelikts geführt. Er wurde letztlich freigesprochen. Im Wege der Amtshaftung begehrt er den Ersatz […]
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