Wien (OTS) – Im Hinblick auf die zum Teil falsche bzw missverständliche Medienberichterstattung in der Causa Casinos hält Dr. Christopher Schrank, Rechtsvertreter von Prof. Johann Graf, namens seines Mandanten Folgendes fest:
Mein Mandant, Prof. Johann F. Graf, hält fest, dass es sich bei dem in der Durchsuchungsanordnung der WKStA in der Causa Casinos angesprochenen Termin mit dem Betreff “Kurz” nach seiner Erinnerung um eine Besprechung mit der damaligen Aufsichtsrätin Frau Mag. Martina Kurz gehandelt hat.
Mit dem früheren Außenminister und nunmehrigen Bundeskanzler Sebastian Kurz und auch mit Finanzminister Gernot Blümel hatte mein Mandant noch nie Kontakt. Folglich kann ausgeschlossen werden, dass Herr Prof. Graf im Juli 2017 Herrn Bundeskanzler Kurz oder Herrn Finanzminister Blümel getroffen hat.
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Dr. Christopher Schrank
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