Daten-Skandal: Aufgehobene Bußgeldzahlung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Verfahren für Betroffene auf einem guten Weg sind
Wien (OTS) – Die Mitglieder des COBIN claims-Beirats Rechtsanwälte Mag. Severin Hammer und Mag. Robert Haupt verweisen anlässlich der jüngsten Entscheidung im Fall Post-Datenskandal darauf, dass im Fall für Geschädigte der Dreh- und Angelpunkt derzeit woanders zu suchen ist: Mit einer medial weniger beachteten Entscheidung hat nämlich das Bundesverwaltungsgericht der Post aufgetragen, die Verarbeitung der Datenarten „Parteiaffinitäten“ zum Zwecke des Adresshandels und Direktmarketings ohne Einwilligung der betroffenen Personen mit sofortiger Wirkung – bei sonstiger Exekution – zu unterlassen. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, weil die Post noch den Verwaltungsgerichtshof anrufen kann. Geht auch hier das Verfahren im Sinne der Betroffenen aus, würde das bedeuten, dass die Verarbeitung von Parteidaten erfolgreich unterbunden werden konnte. COBIN claims würde dies als wichtigen Meilenstein erachten, der für die Datenschutzrechte der Zivilgesellschaft dann erreicht werden würde. Mit der festgestellten Unzulässigkeit derartiger Datenerhebungen ist dann auch klar, dass Betroffenen ideeller Schadenersatz zustehen muss, so der Vereinsobmann Mag. Oliver Jaindl und Vorstand Dr. Manfred Biegler.
Aus der Sicht von betroffenen Bürgern ist es nicht von vorrangiger Bedeutung, dass der Strafbescheid gegen die Post über € 18 Mio. in der Instanz wegen Formalia korrigiert wurde, weil sich die Betroffenen in diesem Verfahren ohnehin nicht (anders als in einem gerichtlichen Strafverfahren) mit ihren Schadenersatzansprüchen gegen die Post beteiligen hätten können. „Kreidet das Bundesverwaltungsgericht nunmehr mangelnde Feststellungen zum Verschulden an, so ist festzuhalten, dass Beweislastumkehr aufgrund der DSGVO im Zivilprozess gilt und sich dort die Post freibeweisen muss“, sagen Hammer und Haupt.
An der Aktion von COBIN claims, sich weiter für die Rechte von Bürgern einzutreten, denen die Post quasi in die Wahlkabine nachspioniert hat, wird sich nichts ändern. „Die Verfahren auf dem Zivilrechtsweg, bei denen es um ideellen Schadenersatz für Betroffene geht, werden aufbauend auf der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weitergeführt, weil die bisherigen Entscheidungen genau unseren bisherigen Argumentation stützen“, erklären die beiden Anwälte Mag. Severin Hammer und Mag. Robert Haupt. Diese vertreten eigene Mandanten wie auch Betroffene, die sich an COBIN claims gewandt haben. COBIN claims finanziert einen der Musterprozesse mit: Den Fall eines Betroffenen, der in der Lokalpolitik aktiv ist und von der Post als zum Lager des politischen Gegners zugehörig klassifiziert wurde, was zu jahrelangen persönlich adressierten Briefen an den Betroffenen führte. Auch ein Prozessfinanzierer konnte nun von Verein bzw. Anwälten für die Aktion gewonnen werden.
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Mag. Severin Hammer, Anwalt: 01/904 34 60
Mag. Robert Haupt, Anwalt: 01/ 533 40 11
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