COBIN claims: Bundesverwaltungsgericht-Entscheidung im Fall Post legt weiteren Grundstein für Entschädigung der Opfer

Daten-Skandal: Aufgehobene Bußgeldzahlung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Verfahren für Betroffene auf einem guten Weg sind

Wien (OTS) – Die Mitglieder des COBIN claims-Beirats Rechtsanwälte Mag. Severin Hammer und Mag. Robert Haupt verweisen anlässlich der jüngsten Entscheidung im Fall Post-Datenskandal darauf, dass im Fall für Geschädigte der Dreh- und Angelpunkt derzeit woanders zu suchen ist: Mit einer medial weniger beachteten Entscheidung hat nämlich das Bundesverwaltungsgericht der Post aufgetragen, die Verarbeitung der Datenarten „Parteiaffinitäten“ zum Zwecke des Adresshandels und Direktmarketings ohne Einwilligung der betroffenen Personen mit sofortiger Wirkung – bei sonstiger Exekution – zu unterlassen. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, weil die Post noch den Verwaltungsgerichtshof anrufen kann. Geht auch hier das Verfahren im Sinne der Betroffenen aus, würde das bedeuten, dass die Verarbeitung von Parteidaten erfolgreich unterbunden werden konnte. COBIN claims würde dies als wichtigen Meilenstein erachten, der für die Datenschutzrechte der Zivilgesellschaft dann erreicht werden würde. Mit der festgestellten Unzulässigkeit derartiger Datenerhebungen ist dann auch klar, dass Betroffenen ideeller Schadenersatz zustehen muss, so der Vereinsobmann Mag. Oliver Jaindl und Vorstand Dr. Manfred Biegler.

Aus der Sicht von betroffenen Bürgern ist es nicht von vorrangiger Bedeutung, dass der Strafbescheid gegen die Post über € 18 Mio. in der Instanz wegen Formalia korrigiert wurde, weil sich die Betroffenen in diesem Verfahren ohnehin nicht (anders als in einem gerichtlichen Strafverfahren) mit ihren Schadenersatzansprüchen gegen die Post beteiligen hätten können. „Kreidet das Bundesverwaltungsgericht nunmehr mangelnde Feststellungen zum Verschulden an, so ist festzuhalten, dass Beweislastumkehr aufgrund der DSGVO im Zivilprozess gilt und sich dort die Post freibeweisen muss“, sagen Hammer und Haupt.

An der Aktion von COBIN claims, sich weiter für die Rechte von Bürgern einzutreten, denen die Post quasi in die Wahlkabine nachspioniert hat, wird sich nichts ändern. „Die Verfahren auf dem Zivilrechtsweg, bei denen es um ideellen Schadenersatz für Betroffene geht, werden aufbauend auf der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts weitergeführt, weil die bisherigen Entscheidungen genau unseren bisherigen Argumentation stützen“, erklären die beiden Anwälte Mag. Severin Hammer und Mag. Robert Haupt. Diese vertreten eigene Mandanten wie auch Betroffene, die sich an COBIN claims gewandt haben. COBIN claims finanziert einen der Musterprozesse mit: Den Fall eines Betroffenen, der in der Lokalpolitik aktiv ist und von der Post als zum Lager des politischen Gegners zugehörig klassifiziert wurde, was zu jahrelangen persönlich adressierten Briefen an den Betroffenen führte. Auch ein Prozessfinanzierer konnte nun von Verein bzw. Anwälten für die Aktion gewonnen werden.

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Oliver Jaindl, Obmann: 01/376 00 31 – 100, 0664/140 55 78
Mag. Severin Hammer, Anwalt: 01/904 34 60
Mag. Robert Haupt, Anwalt: 01/ 533 40 11

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VCC0001

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

daniel-schwarzl-profilbild
5,0
schwarzl-kanzlei-logo
schwarzl-kanzlei-logo
daniel-schwarzl-profilbild
5,0

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter