Prozessfinanzierer Padronus und Rechtsanwaltskanzlei Salburg gewinnen nun auch gegen die Valve Corporation und versetzen der Videospielbranche einen weiteren herben Rückschlag.
Wien (OTS) – Ein Gericht in der Steiermark hat die Valve Corporation als Betreiber des beliebten Videospiels „Counter-Strike” zur Rückerstattung von €14.096,58 verurteilt, die ein Kunde von Padronus für Lootboxen aufgewendet hatte. Padronus und die Kanzlei Salburg argumentierten im gerichtlichen Musterverfahren, dass die in “Counter-Strike” angebotenen Lootboxen gegen das österreichische Glücksspielgesetz verstoßen würden und die ausgegebenen Beträge daher zurückzuerstatten seien. Das Gericht folgte dieser Ansicht und klassifizierte die Counter-Strike-Lootboxen als illegales Glücksspiel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Gerichtsprozess wurde im Rahmen des von Padronus finanzierten Sammelverfahrens geführt. “Es handelt sich um das erste Lootbox-Urteil im gesamten deutschsprachigen Raum betreffend Counter-Strike. Die Valve Corporation ist nach den Spielebetreibern von FIFA somit nun der zweite Videospielanbieter, der nachgewiesenermaßen illegales Glücksspiel in Österreich anbietet”, kommentiert der Geschäftsführer von Padronus, Richard Eibl, das Urteil. “Laut diversen Studien generiert Valve circa eine Milliarde Umsatz durch Counter-Strike-Lootboxen. Der österreichische Marktanteil davon ist nicht unbeträchtlich, da Österreicher im internationalen Vergleich sehr glücksspielaffin sind. Aufgrund des Urteils sind daher dutzende Millionen Euro an jährlichem Umsatz für Valve gefährdet”, so Eibl.
Padronus war zusammen mit der Kanzlei Salburg bereits im Frühjahr vor dem Bezirksgericht Hermagor sowie in zweiter Instanz vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien gegen Sony und Electronic Arts erfolgreich gewesen, als dort erstmalig Lootboxen im Videospiel “FIFA” für illegal erklärt wurden. Die beiden Urteile sind mittlerweile rechtskräftig. “Der rechtliche Kampf um Lootboxen ist vorbei und gewonnen. Das Urteil ist das Ende für Lootboxen in Österreich”, ist sich Eibl sicher. “Selbst wenn die Valve Corporation Berufung einlegt, wovon wir nicht ausgehen, stehen ihre Chancen extrem schlecht, denn wir haben bereits in zweiter Instanz in der selben Rechtsfrage gegen Electronic Arts und Sony gewonnen”, so Eibl.
Für das Spiel Counter-Strike werden Schusswaffen und Messer verwendet, die realen Waffen und Messern nachempfunden sind; diese können mit “Skins“ versehen werden, die die optische Aufmachung verändern. Solche Skins können durch das Öffnen von als “Weapon Cases“ bezeichneten Lootboxen erworben werden. Die Skins sind in verschiedene Seltenheitsgrade eingeteilt und sind prinzipiell am Steam-Community-Market handelbar, wobei verschiedene Skins unterschiedliche Preise am Markt erzielen. Besonders seltene und begehrte Skins werden teilweise für fünfstellige Euro-Beträge gehandelt, häufige und weniger begehrte Skins hingegen teils für niedrige Cent-Beträge.
Laut dem Gericht sei das inhaltliche Ergebnis der “Weapon Cases” vom Zufall abhängig und stelle eine vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes dar, weil die “Skins” auf einem Zweitmarkt (z.B. “Steam”) gehandelt würden und dadurch eine Gewinnerzielung möglich sei. Daher handle es sich um Glücksspiel. Da Valve keine Glücksspiel-Konzession besitze, seien die zwischen ihr und dem Kläger abgeschlossenen Verträge nichtig und die geleisteten Zahlungen rückforderbar. “Wir hatten das große Glück, dass der Richter in diesem Verfahren sich mit Counter-Strike aus persönlicher Erfahrung auskannte und den Sachverhalt sofort durchdrungen hat. In unseren Parallelverfahren ist es oft die größte Herausforderung, die Logik der Videospiele mitsamt ihren zahlreichen Anglizismen Richtern verständlich zumachen, die selbst noch nie ein Videospiel gesehen, geschweige denn gespielt haben”, erzählt Eibl.
Jurist Michael Linhard von der Kanzlei Salburg kommentiert das Urteil wie folgt: “Die aktuellen Gerichtsentscheidungen zu Lootboxen zeigen, dass das österreichische Glückspielgesetz Lootboxen immer schon umfasst hat. Eine eigene Adaptierung für Lootboxen, wie derzeit von manchen Parteien im Nationalrat gefordert, scheint daher nicht notwendig zu sein. Nachdem Spielehersteller jahrelang dieses bedenkliche Monetarisierungssystem an die Spitze treiben konnten und die Politik lange Zeit nur untätig zugeschaut hat, schiebt jetzt die österreichische Justiz diesen Praktiken einen Riegel vor. Wieder einmal zeigen die österreichischen Gerichte eindrucksvoll, dass sie die geltenden Gesetzte exakt auf moderne Entwicklungen anwenden können.”
Auch Rechtsanwältin Katharina Kraemer, ebenfalls von der Kanzlei Salburg, zeigt sich erleichtert: “Die jüngste Entscheidung, dass es sich bei Lootboxen um Glücksspiel handelt, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Verbraucherschutz und Transparenz im Bereich der Videospiele. Das Urteil reflektiert mögliche Bedenken hinsichtlich Glücksspielelementen und hebt die Notwendigkeit hervor, Spieler, insbesondere Minderjährige, vor potenziellen Risiken zu schützen.”
Prozessfinanzierung im Glücksspielbereich ist das Spezialgebiet von Padronus. Das Unternehmen hat tausende Gerichtsverfahren gegen diverse Online-Casino-Anbieter in Österreich und Deutschland finanziert und bereits mehrere zehn Millionen Euro für Spielsüchtige zurückgeholt. “Wir haben mehrere tausend Anfragen von Lootbox-Käufern für unser Sammelverfahren erhalten; die Nachfrage ist groß. Die meisten Kunden berichten uns, dass sie pathologisch spielsüchtig sind und ihr Leben aufgrund der Lootboxen außer Kontrolle geraten ist. Das Urteil ist Wind auf unseren Segeln und spornt uns dazu an, unser Sammelverfahren weiter auszubauen. Wir laden jeden Lootbox-Käufer dazu ein, sich zu unserem Sammelverfahren anzumelden”, so Eibl.