Im Windschatten der Verordnung (EU) 2019/452 (EU-FDI-Screening-Verordnung) trat am 25. Juli 2020 das Bundesgesetz über die Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen (Investitionskontrollgesetz – InvKG) in Kraft. Vor wenigen Tagen hat das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) den ersten Tätigkeitsbericht zur Investitionskontrolle vorgelegt.
Binder Grösswang Partner Johannes Barbist und Rechtsanwältin Regina Kröll haben gemeinsam die wesentlichen Gesichtspunkte des Tätigkeitsberichts, einen Überblick über das österreichische Regime zur Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment – FDI) sowie Takeaways für Investoren und deren Berater in einem Folder zusammengestellt.
Interessant: es wurden 50 Genehmigungsverfahren durchgeführt, lediglich in zwei Fällen wurden Auflagen erteilt. Österreich zählt damit zu den Top-5 Jurisdiktionen in der EU. Grund dafür ist der weite Anwendungsbereich des InvKG. Investoren aus Drittstaaten müssen bei der Transaktionsplanung einkalkulieren, dass das österreichische Genehmigungsverfahren mindestens 2,5 – 3 Monate dauert.
Den gesamten Folder finden Sie hier.
Den Bericht des BMDW finden Sie hier.