Klage vor dem LG für ZRS Graz als Arbeits- und Sozialgericht
Graz (OTS) – Mag. Wolfgang Schriebl war im Zeitraum von 8.1.2017 bis 30.9.2019 als Physiotherapeut und Rehabilitationstrainer für den RC Pellets WAC sowie die WAC Betriebs GmbH tätig. Nunmehr steht Mag. Wolfgang Schriebl als Physiotherapeut und Rehabilitationstrainer beim FC Neftekhimik Nizhnekamsk in der russischen 1. Division als zweihöchste Profifußballliga in Russland unter Vertrag.
Der Physiotheraupeut und Rehabilitationstrainer wurde vom RC Pellets WAC bzw der WAC Betriebs GmbH per 30.9.2019 überraschenderweise gekündigt. Mit seiner Klage vor dem LG für ZRS Graz als Arbeits- und Sozialgericht macht Mag. Wolfgang Schriebl nunmehr beendigungsbedingte Ansprüche aus dem ehemaligen Arbeitsverhältnis sowie Ansprüche auf Beteiligung an dem von der UEFA gegenüber dem RZ Pellets WAC bzw der WAC Betriebs GmbH zur Auszahlung gebrachten Startgeldes für die Teilnahme an der Gruppenphase der UEFA Europa-League 2019/20 geltend. Von der UEFA wurde an den RZ Pellets WAC bzw der WAC Betriebs GmbH ein Startgeld in der Höhe von EUR 2.920.000,– zur Auszahlung gebracht.
Das Kuriosum in der gegenständlichen Sportarbeitsrechtssache, in welcher Mag. Wolfgang Schriebl von Mag. Dr. Johannes Reisinger als Rechtsanwalt mit den Spezialgebieten des nationalen und internationalen Sportrechts sowie Vereins- und Verbandsrechts rechtsfreundlich vertreten wird, liegt darin, dass nicht der Vorstand des RZ Pellets WAC bzw die Geschäftsführer der WAC Betriebs GmbH über die exakte Ausschüttung des von der UEFA erhaltenen Startgeldes in der Höhe von EUR 2.920.000,– an die Spieler sowie Trainer entschieden haben, sondern vom Mannschafts-(Spielerrat) des RC Pellets WAC ein dementsprechender Aufteilungsschlüssel entworfen worden ist.
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