Der ultimative Leitfaden für die Rechtsanwaltsprüfung (inkl. Musterantrag & Plan)

(Inklusive Musterplan für Wien “How To Rock RAP”)

Ok. Das Studium und die Gerichtspraxis sind abgeschlossen und Sie befinden sich in der Konzipientenzeit. Die wohl größte Hürde steht aber noch bevor:

Die Rechtsanwaltsprüfung (“RAP”)

Dieser Artikel fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die für eine gute Vorbereitung auf die Rechtsanwaltsprüfung wichtig sind.

Dazu gehört ein mehrfach getesteter Musterplan zur Vorbereitung der RAP von RA Mag. Berthold Hofbauer, Partner bei Heid und Partner Rechtsanwälte GmbH (speziell für Wien, der aber auch für die anderen Bundesländer großartige Tipps beinhaltet).

Webinar: How to RAP in Kooperation mit BRANDL TALOS Rechtsanwälte

Hier geht es zur Anmeldung des Webinars

1. Anmeldevoraussetzungen für die Rechtsanwaltsprüfung

1.1. Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums

1.2. Ausbildungszeit – Berufspraxis

Die Ausbildungszeit bis zur Antrittsberechtigung der RAP dauert in Österreich insgesamt 3 Jahre. Dies stellt sich aus mehreren unterschiedlichen – teilweise variablen – Aspekten zusammen:

  • Die Gerichtszeit: Derzeit* müssen 7 Monate bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft im Zuge der Gerichtszeit absolviert werden (diese Dauer variiert, für manche sind es 5 Monate und für manche sogar 9 Monate).
  • Kernzeit als Rechtsanwaltsanwärter bei einem Ausbildungsanwalt: Mindestens 2 Jahre müssen bei einem Ausbildungsanwalt verbracht werden (§ 2 RAPG). Sobald Sie als Konzipient bei einem Rechtsanwalt arbeiten und in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter eingetragen sind.
  • Die restlichen 5 Monate: Hier gibt es mehrere Varianten:
    • Entweder werden die weiteren 5 Monate auch im Zuge einer verlängerten Gerichtszeit absolviert (etwa als “Übernahmswerberin”),
    • bei einem Ausbildungsanwalt als Konzipient oder
    • in Form einer “Ersatzzeit”. Die Ersatzzeit muss in Form einer “rechtsberuflichen Tätigkeit” bei
      • einem Notar,
      • bei einer Verwaltungsbehörde (wenn die Tätigkeit für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft dienlich ist),
      • an einer Hochschule,
      • bei einem Wirtschaftsprüfer oder
      • Steuerberater
    • stattgefunden haben.

Beachten Sie: Haben Sie bis spätestens 31. Dezember 2016 einen Antrag auf Zulassung zur Gerichtspraxis gestellt und zu diesem Zeitpunkt alle für die Gerichtspraxis nötigen Zulassungsvoraussetzungen – gemäß § 1 Abs. 1 und § 2 des Rechtspraktikantengesetzes – erfüllt, ist § 2 Abs. 1 RAPG – auch bei späterer Unterbrechungen der Gerichtspraxis – in der bis 31. Dezember 2016 geltenden Fassung anzuwenden, dh in diesem Fall dauert die Gerichtspraxis nur 5 Monate.

1.3. Ausbildungsveranstaltungen

Für die Zulassung zur RAP müssen außerdem Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von 24 Halbtagen absolviert werden (§ 2 Abs. 2 RAPG und § 1 Abs. 2, und § 2 RL-RAA).

 

 

Aufgepasst: Nur Veranstaltungen der Anwaltsakademie (AWAK) werden automatisch anerkannt. Seminare anderer Anbieter, wie Manz, ARS oder Universitäten, müssen nach Absolvierung auf Antrag hin von der RAK des entsprechenden Bundeslands anerkannt werden. Es empfiehlt sich daher, vor Absolvierung des Seminars bei der RAK anzufragen, ob dieses auch approbiert wird.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, wie viele Halbtage Sie bereits absolviert haben, bekommen Sie bei der AWAK Auskunft über Ihren Status.

Vorbereitung

Aufbauende Worte & Statistik

Verglichen mit Prüfungen auf der Universität könnte man meinen, dass die Rechtsanwaltsprüfung eigentlich gar nicht so schwer ist. Dieser Schein trügt allerdings. Denn auf der Uni gibt es viele “Versuchen wir es doch einfach mal Antritte” während das bei der Rechtsanwaltsprüfung nicht der Fall ist. Die weitaus meisten Menschen, die zur RAP antreten, lernen viele Monate lang dafür und geben einige tausend Euro aus.

Die Ernsthaftigkeit bei der Rechtsanwaltsprüfung ist also eine völlig andere, als auf der Universität.

Lassen Sie sich aber dennoch nicht einschüchtern und gehen Sie an die ganze Sache mit dem Motto “Es haben auch schon schusseligere Leute, als Sie geschafft.

Sehen wir uns also einmal eine im Jahr 2018 veröffentlichte Statistik der Universität Innsbruck zur Durchfallsquote in Österreich genauer an: Von 470 Prüflingen sind nur 54 Kandidaten durchgefallen. Das entspricht einer Durchkommensquote von 88,5 %. Nur jede neunte Kandidatin fällt also durch.

Quelle: Universität Innsbruck, 2018

Gelernt werden sollten Grundlagen. Wenn ein Prüfer Literaturtipps gibt, dann sollte das ernst genommen werden.

Es ist eine Berufsprüfung, das bedeutet nicht, dass alle Rechtsbegriffe, Paragrafen und Entscheidungen bis ins tiefste Detail beherrscht werden müssen.

Ruhig Blut, das wird schon.

Wann, wo und wie müssen Sie sich zur RAP anmelden?

Wichtig ist, dass Sie die Zeit nicht aus den Augen verlieren. Der Antrag auf Zulassung zur RAP kann frühestens sechs Monate vor Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen bei dem OLG gestellt werden, in dessen Sprengel Sie zuletzt Ihre Ausbildungszeit als Konzipient absolviert haben.

Das RAPG regelt zwar sehr detailliert alles Wichtige zur RAP, doch beachten Sie, dass zwischen den OLG Sprengeln bezüglich der genauen Modalitäten Unterschiede herrschen.

Während es in Oberösterreich beispielsweise reicht, den Antrag auf Zulassung zur RAP ca. 3 Monate vor dem gewünschten Prüfungstermin einzubringen, muss dies in Wien schon vier Monate vor dem ins Auge gefassten Termin erfolgen.

Was muss dem Antrag beigelegt werden?

Gemäß § 7 RAPG ist Folgendes beizulegen:

  1. Geburtsurkunde,
  2. Staatsbürgerschaftsnachweis,
  3. rechtswissenschaftliches Universitätsdiplom,
  4. Amtsbestätigung über geleistete Gerichtspraxis,
  5. Zeugnisse über die praktische Verwendung des Prüfungswerbers,
    • Verwendungszeugnisse des Ausbildungsanwalts müssen beglaubigt vorgelegt werden, daher müssen diese rechtzeitig der zuständigen RAK übergeben werden
  6. der Nachweis der Teilnahme an den für Rechtsanwaltsanwärter verbindlichen Ausbildungsveranstaltungen,
  7. Bestätigung der RAK, dass Sie in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter eingetragen sind und dass keine Einwände gegen Ihre Zulassung sprechen und
  8. Beleg über die Einzahlung der Prüfungsgebühr (bezahlt werden muss die Prüfungsgebühr an das zuständige Oberlandesgericht (Kontodaten unten bei den Anschriften):
    • sie beträgt € 695 (Stand 2020), dazu kommt noch die Eingabegebühr von € 14,30
    • siehe Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG StF: BGBl. II Nr. 272/2009, zuletzt geändert BGBI. II. Nr. 155/2016.
    • der gesamte Betrag ist ans OLG zu überweisen
    • Muss die Prüfung wiederholt werden, ist die Prüfungsgebühr erneut zu entrichten.

Über die Zulassung zur RAP entscheidet der Präses der Kommission im Einvernehmen mit der RAK, in deren Liste Sie eingetragen sind oder zuletzt waren (§ 6 Abs. 1 RAPG).

Der Antrag soll laut Angaben der RAKs “kurz und formlos” sein. Wie so etwas aussehen kann, sehen Sie im folgenden Musterantrag:

 

Musterantrag hier herunterladen

Wichtige Anschriften auf einen Blick:

Rechtsanwaltskammern
Oberlandesgerichte
AWAK – Anwaltsakademie

Prüfungspartner

In der Regel wird die RAP zusammen mit einem Prüfungspartner abgelegt. Sie sollten sich daher früh genug um einen Prüfungspartner bemühen. Bei der Anmeldung zur RAP muss allerdings nicht zwingend einer genannt werden.

Sollten Sie niemand Geeigneten in Ihrem Bekanntenkreis haben, der für Sie als Prüfungspartner in Frage käme, können Sie sich auch alleine anmelden und sich eine Person zuteilen lassen, die sich auch allein angemeldet hat.

Ausnahme Oberösterreich: Die Reihung der Prüflinge erfolgt alphabetisch. Einen konkreten Wunsch-Prüfungspartner zu erhalten, ist demnach nicht möglich.

Außerdem gibt es auf Social Media diverse Möglichkeiten, sich zu vernetzen und Prüfungspartner zu finden. Für Wien gibt es auf Facebook beispielsweise diese Gruppe für RAAs:

Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Ihre Social Media Gruppe hier aufnehmen lassen wollen.

Die seelische Unterstützung eines Prüfungspartners ist für viele Kandidaten enorm wichtig. Aber auch beim Organisationsaufwand, etwa die Sammlung von Unterlagen, Kontaktaufnamen mit Vorbereitungskursanbietern und der Recherche ist die Aufteilung der Arbeit sehr empfehlenswert.

Beachten Sie, dass Ihr Prüfungspartner aus dem gleichen Bundesland kommen muss, da sonst verschiedene Prüfungskommissionen zuständig wären. Ausnahme: Am OLG Linz ist es nicht möglich, sich mit einem Wunsch-Prüfungspartner zur Prüfung eintragen zu lassen, denn die Reihung erfolgt hier alphabetisch. Das schließt natürlich nicht aus, mit einer anderen Person gemeinsam zu lernen. Einen Prüfungspartner zu haben, kann nämlich sehr positiv für Sie sein, weil Sie sich einerseits die organisatorischen Aufgaben teilen können und einen Leidensgenossen haben. Es kann aber auch der umgekehrte Fall eintreten und Sie fühlen sich von Ihrem Prüfungspartner gestresst, dann sollten Sie die Prüfung alleine machen oder sich nach jemand anderen umsehen.

Prüfungsurlaub & Dauer der Lernzeit

Vor der RAP gehen Sie in Prüfungsurlaub, wobei die gewährte Dauer des Prüfungsurlaubs von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich ist. Manche Anwälte erlauben längere Vorbereitungszeiten, manche kündigen ihre Rechtsanwaltsanwärter, vor oder kurz nach der Prüfung sogar, da sie nicht bereit sind, das Gehalt dementsprechend anzupassen.

Laut einer Umfrage der ÖRAK aus dem Jahr 2015 gewähren 50 % der Ausbildungsanwälte vor den schriftlichen Prüfungen – ohne Anrechnung auf das Urlaubsguthaben – zur Vorbereitung auf die Prüfung ihren Rechtsanwaltsanwärtern einen Monat Prüfungsurlaub. 25 % der Ausbildungsanwälte geben 3 Wochen Prüfungsurlaub und rund 30% der Rechtsanwaltsanwärter bekommen überhaupt keinen bezahlten Prüfungsurlaub.

Sie haben eventuell auch die Möglichkeit, sich ohne Gehalt freistellen zu lassen oder Ihren Urlaub anzusparen. Ein Anspruch auf Prüfungsurlaub besteht nicht, daher sollten Sie schon vor Arbeitsbeginn eine dahingehende Vereinbarung treffen.

Es gibt keine allgemein gültige Formel, wie viel Prüfungsurlaub Sie sich nehmen sollten. Sie sollten aber folgende Punkte in Ihre Entscheidung einfließen lassen:

  • Wie wohl fühlen Sie sich in Ihrer Rolle als Rechtsanwalt?
  • Können Sie gut improvisieren?
  • Haben Sie starke Nerven, die erlauben, auch nach einem anstrengenden Tag in der Kanzlei noch zu lernen?
  • Kommen Sie mit weniger Geld über die Runden, falls Sie sich ohne Gehalt freistellen lassen müssten oder hätten Sie gar Anspruch auf Arbeitslosengeld?
  • Haben Sie einen Prüfungspartner, mit dem Sie gut lernen und sich die organisatorischen Sachen aufteilen können?
  • Ganz besonders wichtig: Wie viel vom Stoff ist bei Antritt des Prüfungsurlaubes neu für Sie? Stellen Sie sich die Frage: “In wie vielen der zehn Ziffern des § 20 RAPG bin ich bereits firm?“. Wer nur in zwei oder drei davon wirklich Erfahrung hat, braucht länger, wer fünf oder sechs davon aus seiner Praxis – näher – kennt, braucht kürzer (Alle zehn Ziffern hatte kaum jemand in seiner Praxis).

Wie schon in Zeiten des Studiums: Egal wann man mit dem Lernen beginnt, man hat immer zu wenig Zeit.

Sie sollten von einer zu langen Vorbereitungszeit Abstand nehmen, da sonst die Gefahr besteht, dass Sie die Zeit mit eher unwichtigen Sachen vertrödeln. Außerdem handelt es sich bei der RAP um eine Praxisprüfung und je höher der zeitliche Abstand zur Praxiszeit ist, desto schwieriger wird auch der Wiedereinstieg sein.

Sie machen eine Berufsprüfung, Sie müssen nicht jede OGH – Entscheidung aus jedem Rechtsgebiet auswendig können. Das kann übrigens auch kein Rechtsanwalt.

Prüfungstermine

Es werden in jedem Monat Prüfungen abgehalten.

Die genauen Termine werden vier Wochen vor der ersten schriftlichen Prüfung bekannt gegeben. Zwischen den einzelnen schriftlichen Prüfungen liegen in der Regel zwei bis sieben Wochentage und zwischen der letzten schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung zumindest drei Wochen (§§ 9 und 18 RAPG). Aus organisatorischen Gründen kann der Prüfungstermin aber nur schwer beeinflusst werden.

Da die mündlichen Prüfungen öffentlich sind, ist deren genaue Zeitpunkt mindestens zwei Wochen vorher auch durch Anschlag in den jeweiligen RAKs bekanntzugeben. Potentielle Zuhörer werden zwar angewiesen, vor der mündlichen Prüfung mit Ihnen Kontakt aufzunehmen um abzuklären, ob ein Zuhören für Sie in Ordnung ist. Ob sie sich dann aber daran halten, lässt sich nicht beeinflussen.

Ab Kenntnis der Prüfer ist es wie auf der Uni: Da alle Prüfer ihre eigenen Schwerpunkte haben, erfordert auch jeder Prüfer eine individuelle Vorbereitung.

Tipp: Der Wiener Juristenverband bietet den eigenen Mitgliedern Einblick in eine umfassende Sammlung von auf Prüfer sortierte Prüfungsfragen.

Prüfungskommission

Gemäß § 3 RAPG ist die RAP vor einem Senat der Rechtsanwaltsprüfungskommission abzulegen, die gemäß § 5 RAPG bei den OLG ansässig sind. Diesen Kommissionen gehören der Präsident des jeweiligen OLG als Präses, der Vizepräsident des OLG als sein Stellvertreter sowie die erforderliche Anzahl von zum Richteramt Befähigten und die gleiche Anzahl von Rechtsanwälten als Prüfungskommissäre an.

Der Prüfungssenat besteht aus vier Mitgliedern: zwei aus dem Kreis der Richter und zwei aus dem Kreis der Rechtsanwälte (§ 11 RAPG). Der Präsident des OLG teilt auch spätestens vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung die Prüfer zu (§ 9 RAPG).

Grundsätzlich erfahren Sie also vier Wochen vor Ihrer schriftlichen Prüfung die Zusammensetzung des Prüfungssenats, der für Sie zuständig ist. Sie können aber trotzdem den Versuch wagen, schon vor diesem Zeitpunkt beim OLG anzurufen und nachzufragen, ob die Prüfungskommission schon feststeht. Sobald Sie nämlich die Mitglieder Ihrer Prüfungskommission kennen, können Sie sich individueller auf die Prüfung vorbereiten, denn wie schon im Studium, hat auch bei dieser Prüfung jeder Prüfer gewisse Schwerpunkte, die er setzt.Vorstellung: Es empfiehlt sich, dass Sie sich vor der Prüfung, bei den Prüfern Ihrer Prüfungskommission persönlich vorstellen. Dies deshalb, weil Sie dabei wertvolle Tipps zu beliebten Themengebieten von Ihren Prüferinnen ergattern können. Beinahe alle Prüfer ermöglichen eine so genannte “Vorstellung”. Rufen Sie dafür in der Kanzlei der Anwältin bzw. des Richters an und vereinbaren Sie gemeinsam mit dem Prüfungspartner einen persönlichen Termin. Die Vorstellung ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.

Ab Kenntnis der Kommission sollte man sich nur noch spezifisch auf die einzelnen Prüfer vorbereiten:

  • Der Wiener Juristenverband bietet seinen Mitgliedern eine Sammlung von Prüfungsfragen, die nach Prüfer geordnet sind. Genauso bietet der Steiermärkische Konzipientenverband einen Prüfungs- USB-Stick zur Vorbereitung auf die RAP an und das OLG Graz führt ganze Mappen mit Prüfungsfragen. Außerdem bietet die AWAK Ihren Kunden ein elektronisches Kursprogramm auf ihrer Website an, dies sogar kostenlos.
  • Es hat sich etabliert, seinem Umfeld ein Email zu schreiben mit der Bitte, alte Fragenkataloge zu finden.
  • Außerdem gibt es für die meisten Bundesländer Facebook-Gruppen (für Wien etwa die bereits erwähnte RAA-Gruppe).

Prüfungsvorbereitungskurse

Es empfiehlt sich, rechtzeitig herauszufinden, wann Prüfungsvorbereitungskurse für die RAP stattfinden. Diese Kurse sollten Sie relativ zeitnah zur Prüfung absolvieren, damit das erworbene Wissen und die Tipps, die man bei solchen Kursen erhält, noch frisch im Gedächtnis sind.

Im Internet finden Sie alle nötigen Informationen zu den Kursen in den jeweiligen Bundesländern und wann Sie abgehalten werden. Alternativ bietet die AWAK – wie oben bereits erwähnt – ein elektronisches Kursprogramm auf ihrer Website an und dies sogar kostenlos. Prüfungsvorbereitungskurse sind sehr wertvoll in der Vorbereitung auf die RAP, sind aber nicht verpflichtend.

Welche Kurse absolviert werden sollten, hängt stark von der Praxisausbildung ab. Um das anhand eines Beispiels zu veranschaulichen: Wenn Sie seit Jahren Strafmandate (mit-)betreuen, brauchen Sie vermutlich weniger Unterstützung im Strafrecht, als M&A-ausgebildete Kolleginnen.

„2-Phasen-Plan“ (How to rock the RAP) by RA Mag. Berthold Hofbauer

Die Prüfung

 Die schriftliche Prüfung

Die schriftliche RAP besteht aus drei schriftlichen Prüfungen, die je 8 Stunden dauern. Geprüft wird gemäß § 13 RAPG

  • Zivilrecht,
  • Strafrecht und
  • Verwaltungsrecht.

Bei der schriftlichen Prüfung können Sie Ihre Literatur selbst wählen und mitbringen. Erlaubt sind Lehrbücher, Kommentare und sogar gewisse Mustersammlungen. Laptops oder Mobiltelefone sind nicht erlaubt und müssen vor der Prüfung abgegeben werden. Sie können aber auch die Prüfungsaufsicht bitten, die jeweilige Literatur, die Sie benötigen, in der Gerichtsbibliothek zu besorgen. Denn gemäß § 16 RAPG sind Ihnen die nötigen Hilfsmittel wie auch eine Schreibkraft zur Verfügung zu stellen. Beachten Sie aber, dass Sie die von Ihnen verwendeten Hilfsmittel am Ende des Schriftsatzes angeben müssen (§ 14 RAPG).

Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie Ihren Schriftsatz selbst schreiben wollen, oder für die Reinschrift einer Schreibkraft diktieren wollen. Es empfiehlt sich aber – sollten Sie sich dafür entscheiden, sich einer Schreibkraft zu bedienen -, dass Sie sich bei dieser ca. eine Woche vor den schriftlichen Prüfungen vorstellen. Sie müssen Ihre Sekretärin zwar grundsätzlich nicht bezahlen, es ist aber üblich ihr Trinkgeld zu geben. Eine Schreibkraft ist nicht nur für das Abtippen wertvoll. Sie überprüft die Texte auch auf Tipp- und Grammatikfehler.

Bei der schriftlichen Prüfung hat der Prüfungswerber (§ 13 RAPG) auszuarbeiten:

  1. Im Zivilrecht aufgrund einer schriftlichen Information Klage, Klagebeantwortung und Entscheidung oder Antrag, allfällige Gegenäußerung und Entscheidung im außerstreitigen Verfahren oder anhand von Gerichtsakten eine Rechtsmittelschrift gegen eine Entscheidung erster Instanz (also eine Berufung),
  2. Im Verwaltungsrecht (einschließlich des Abgabenrechts) eine Rechtsmittelschrift aufgrund eines Bescheides, eine Revision gegen eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichts, eine Beschwerde nach Art. 144 B-VG oder einen Parteiantrag nach Art. 139 Abs. 1 Z 4, Art. 139a, Art. 140 Abs. 1 Z 1 lit. d und Art. 140a B-VG.
  3. Im Strafrecht an Hand von Gerichtsakten eine Rechtsmittelschrift gegen eine Entscheidung erster Instanz.

Erfahrungsgemäß haben Sie im Zivilrecht entweder eine Trias, dh., Klage, Klagebeantwortung und Urteil oder eine Berufung, im streitigen Verfahren – wobei auch Außerstreit möglich ist – zu verfassen.

Im Verwaltungsrecht bedeutet das für Sie, dass Sie aufgrund eines Erkenntnisses, Beschlusses oder Bescheids ein Rechtsmittel ausführen müssen. Dh., eine Bescheidbeschwerde ans LVwG oder BVwG, eine Revision an den VwGH oder eine Beschwerde an den VfGH.

Im Strafrecht verfassen Sie erfahrungsgemäß ein Rechtsmittel gegen ein Urteil des Landesgerichtes als Einzelrichter. Dh. eine Berufung wegen Nichtigkeit und des Ausspruchs über Schuld, Strafe und privatrechtliche Ansprüche ans OLG.

Gemäß § 12 RAPG sind die Aufgaben für die schriftliche Prüfung von den Prüfungskommissären aus dem Kreis der Rechtsanwälte auszuwählen. Diese sind so zu wählen, dass sie von den Prüflingen bei durchschnittlicher Fähigkeit innerhalb von 8 Stunden gelöst werden können.

Die mündliche Prüfung

Der mündliche Teil der RAP ist vor einem vierköpfigen Prüfungssenat abzulegen. In der Regel dauern die mündlichen Prüfungen ca. 2 Stunden. Der Prüfungssenat besteht (wie oben schon erwähnt) aus zwei Rechtsanwälten und zwei Richtern.

§ 20 RAPG listet die Fächer der mündlichen Prüfung abschließend auf. Dabei sind die Rechtsgebiete der Z 5-10 leg cit jedenfalls von den Rechtsanwälten zu prüfen (§ 12 Abs. 2 RAPG).

§ 20 RAPG lautet: Bei der mündlichen Prüfung sind die Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüfungswerbers in den folgenden Bereichen zu überprüfen:

  1. Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen bürgerlichen Rechts einschließlich von Fällen mit Auslandsbezug und Fällen aus dem Arbeits- und Sozialrecht,
  2. Vertretung vor österreichischen Gerichten im zivilgerichtlichen Verfahren einschließlich von Verfahren nach dem AußStrG und der EO,
  3. Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Strafrechts sowie Verteidigung und Vertretung vor Österreichischen Strafgerichten,
  4. Vertretung im Anwendungsbereich des österreichischen Strafvollzugsgesetzes,
  5. Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung im Bereich des österreichischen Unternehmens- und Gesellschaftsrechts einschließlich des Wertpapier- und des Immaterialgüterrechts sowie Vertretung in Verfahren über dengewerblichen Rechtsschutz,
  6. Vertretung im österreichischen Insolvenzverfahren,
  7. Falllösung im Rahmen der Rechtsberatung, Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung imBereich des österreichischen öffentlichen Rechts sowie Vertretung im Verwaltungsverfahren einschließlich der Vertretung vor den österreichischen Gerichten des öffentlichen Rechts und internationalen Gerichtshöfen,
  8. Falllösung und Vertretung im österreichischen Abgabenrecht einschließlich des Finanzstrafverfahrens,
  9. Vertragsgestaltung und Urkundenverfassung und
  10. Berufs- und Standesrecht der Rechtsanwälte, Pflichten als Unternehmer und Dienstgeber,Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) sowie Kostenrecht.

Bei der mündlichen RAP treten jeweils zwei Prüfungskandidaten gleichzeitig vor die Prüfungskommission, werden aber getrennt voneinander geprüft. Daher werden in der Regel auch keine Fragen weitergegeben.

Prüfungsergebnis/Benotung

Nach der mündlichen Prüfung stimmt der Prüfungssenat in geheimer Beratung über Ihre abgelegte Prüfung ab (§ 22 RAPG). Unmittelbar danach hat der Vorsitzende das Prüfungsergebnis mündlich bekannt zu geben und Sie erhalten ein von allen Mitgliedern des Prüfungssenats unterfertigtes Zeugnis (§ 26 RAPG). Für die Ausstellung des Zeugnisses fällt eine Gebühr von € 14,30 an.

Das Prüfungsergebnis ist in der Folge auch der RAK und dem ÖRAK mitzuteilen.

Bei der Benotung wird zwischen „bestanden“ und „nicht bestanden“ unterschieden. Das Ergebnis kann zudem mit „sehr gut“ oder „ausgezeichnet“ bewertet werden (§ 23 RAPG).

Die Benotung der schriftlichen Arbeit wird nicht immer bekanntgegeben. Bei manchen OLG können Sie aber im Präsidium ca. 10 Tage nach dem schriftlichen Teil anfragen, ob Sie eine Auskunft zu Ihrer Prüfung erhalten könnten.

Bei der Benotung der RAP kommt es nicht auf den Notenschnitt, sondern auf den Gesamteindruck des schriftlichen und mündlichen Teils an. Dh. auch bei einer eigentlich negativ ausgefallenen schriftlichen Arbeit ist noch ein positives Ergebnis möglich.

Die Praxis zeigt, dass der mündlichen Prüfung mehr Bedeutung zukommt.

Nach der Prüfung

Hoffentlich:  Herzlichen Glückwunsch. Das war eine große Hürde am Weg zur Eintragungsfähigkeit. Hoffentlich hat auch unser Leitfaden etwas dazu beigetragen, dass alles gut abgelaufen ist.

Was passiert, wenn Sie nicht bestehen?

Sollten Sie die RAP nicht bestehen, bestimmt der Prüfungssenat einen Zeitraum zwischen drei und zwölf Monaten, vor dessen Ablauf Sie die Zulassung zur RAP nicht nochmals beantragen können. Sie können die RAP zwei Mal wiederholen (§ 25 RAPG). Eine Teilanrechnung gibt es leider nicht.

Die Prüfungsphase und die Prüfung erneut durchmachen zu müssen, ist unfassbar blöd, wir verstehen es. Nützen Sie die Zeit, um zu reflektieren. Das hilft, um herauszufinden, ob dieser Weg wirklich der richtige für Sie ist. Für viele Menschen ist diese Prüfung – beziehungsweise das Nichtbestehen der Prüfung – ein Wendepunkt in einen alternativen beruflichen Werdegang.

Sind Sie in der Situation, denken Sie an diesen Rat, der meist nur spontan umgesetzt werden kann: Holen Sie sich nach der Prüfung Feedback von Zuhörern. Was ist nicht gut gelaufen, was schon? Das kann für den Zweitantritt sehr helfen. Sind beispielsweise nervöse Lacher negativ aufgefallen, die man selbst gar nicht mitbekommen hat? Waren Sie womöglich zu unterwürfig?

Die Motivation zum Lernen kann deutlich schwieriger sein. Gedanken wie ‘Eigentlich sollte ja schon alles vorbei sein’ werden im Kopf herum schwirren. Der Zweitantritt ist nervlich einfach viel intensiver“, so eine Kandidatin, die anonym bleiben möchte. „Für mich haben sich viele Fragen gestellt. Beispielsweise, ob ich in die Kanzlei zurückdarf. Auch die Finanzierung war für mich mit großem Druck behaftet.“

Schuldzuschiebungen ala „blöder Prüfer“ oder „Prüfungspartner hat mich heruntergezogen“ nützen nichts. Selbst wenn es stimmt, hilft es niemanden. Am wenigsten Ihnen. Bleiben Sie zielorientiert. Vergessen Sie externe Faktoren und konzentrieren Sie sich darauf, das eigentliche Ziel im Auge zu behalten: Den Zweitantritt zu bestehen.

Nach Rücksprache mit einigen Kandidaten, die die Ehrenrunde drehen mussten, raten beinahe alle, so schnell wie möglich wieder anzutreten. Denn viele Details vergisst man rascher, als man glaubt. Das wiederum kann dazu führen, den Willen leichter zu verlieren.

Wir raten dennoch: Jedenfalls sollte man 1 Monat Lernpause machen, um Energie zu tanken.

Timen Sie die Lernzeit für den Zweitantritt so, dass Sie 3 volle Monate vor dem Monat der mündlichen Prüfung haben (um auch für einen frühen mündlichen Termin gewappnet zu sein).

Wahl des Prüfungspartners beim Zweitantritt

Insbesondere wenn Sie nicht lange gesperrt werden ist die Chance hoch, keinen Wunschpartner zu bekommen. Denn die meisten Kandidaten organisieren sich ihre Partner langfristiger. Das bedeutet, dass man zum neuen Prüfungspartner nicht unbedingt den besten Draht haben muss. Das macht aber nichts, so die Aussage einer Kandidatin nach dem Zweitantritt:

Beim zweiten Mal ist der Prüfungspartner unwichtiger als beim ersten Mal. Das ganze Erkunden ist schon vorbei. Ok, man kann gemeinsam Walzen ausarbeiten und das hilft enorm, aber da man den Ablauf schon kennt, war mir die seelische Unterstützung nicht mehr so wichtig wie zuvor. Du kannst das Gefühl haben, den neuen Prüfungspartner mitzutragen, weil du die Dinge vom Ablauf schon kennst. Das kann frustrierend sein, weil du dann eventuell nicht die Nerven dafür hast.“

Hören Sie auf sich. Was hat beim Erstantritt geholfen und was nicht? Fordern Sie das von Ihrem Prüfungspartner ein. Gegenseitiges Abprüfen kann sehr helfen. Oder war es das Schreiben von Zusammenfassungen oder Kärtchen? Machen Sie jedenfalls ein paar Dinge anders. Einfach um dem Verstand Argumente zu liefern, es „diesmal richtig“ zu machen.

Nehmen Sie sich bewusstere Pausen. Ob Sport oder Serien schauen: Finden Sie ihr persönliches Mekka.

Wenn Sie meinen, dass Sie am Ende sind, haben Sie erst 20 % Ihrer Kapazitäten erreicht. Sie schaffen das. Einige sehr erfolgreiche Rechtsanwälte mussten auch zwei Durchläufe machen. Der Unterschied zwischen erfolgreichen und nicht erfolgreichen Menschen ist der, dass nicht erfolgreiche Menschen früher aufgegeben haben. Beim nächsten Mal klappt es. Bestimmt. Wir glauben an Sie.

Wir wünschen viel Erfolg bei dieser großen Herausforderung.

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