DI Martin Brunninger, MSc ist aufgrund seiner Expertise von der damaligen Expertenregierung als Unabhängiger bestellt worden und soll nun diskreditiert werden.
Wien (OTS) – Über die Bestellung von Martin Brunninger, von 1. Juli 2019 bis 14. Juli 2022 zum Büroleiter des Dachverbands der Sozialversicherungsträger kursieren derzeit einige, offenbar bewusst gestreute Falschinformationen. So wird mehrfach medial berichtet, dass Herr Brunninger „auf einem blauen Ticket“ und damit aus politischen Gründen als Büroleiter berufen wurde. Das ist nachweislich falsch:
Herr Brunninger wurde am 27. Juni 2019 und damit unter der Expertenregierung der Übergangskanzlerin Dr Brigitte Bierlein bestellt. Die Entscheidung der Überleitungskonferenz fiel über einen Monat nach dem Ibiza-Skandal, nach dem die FPÖ aus der Regierung entfernt wurde. Die Bestellung von Herrn Brunninger wurde nach seinem Amtsantritt Mitte Juli 2019 durch die damalige Gesundheitsministerin der Expertenregierung Mag Dr Zarfl bestätigt.
„Blauer Wunschkandidat“ war der frühere Kabinettschef von BM Hartinger-Klein, Volker Knestel, wie auch damals schon medial berichtet wurde. Nach dem Ibiza-Skandal konnte die FPÖ allerdings diese Besetzung nicht mehr durchsetzen, weil es kein blaues „Ticket“ mehr gab. Die mediale Zuschreibung, dass Herr Brunninger „auf einem blauen Ticket“ berufen worden sei, ist daher nachweislich falsch und kreditschädigend. Sie dient ausschließlich dazu ihn nachträglich zu diskreditieren und passt in das Narrativ der politischen Erzählung eines Umbaus der Sozialversicherung in Richtung der Arbeitnehmerseite, in das jetzt auch das kolportierte VwGH-Erkenntnis interpretiert wird. Ein starker Dachverband war niemals im Interesse der einzelnen Träger, ein unabhängiger Experte daher „ein Dorn im Auge“.
Herr Brunninger hatte beste Kenntnis über die von BM Alois Stöger in Auftrag gegebene Studie zur Sozialversicherungsreform an der London School of Economics, da er zu dieser Zeit an diesem Institut war und war bis Ende Juni 2019 in Großbritannien in der Privatwirtschaft tätig. Er wurde von seiner Bestellung am 27. Juni 2019 informiert, unterbrach dafür sein bestehendes Dienstverhältnis und trat am 1. Juli 2019 seinen Dienst als Büroleiter an. Damit wurde erstmals ein unabhängiger Experte leitender Angestellter in der Dachorganisation der Sozialversicherung.
Grund für die Bestellung war seine ausgewiesene Expertise in den Bereichen Finanzen, Gesundheitsökonomie und in der Pharmabranche. So erzielte er Veranlagungserfolge und über EUR 250 Mio Einsparungen allein im Jahr 2021 für die Versicherten. Auch entwickelte Martin Brunninger ein Zielsteuerungssystem, welches aber bedauerlicherweise von den SV-Trägern abgelehnt wurde.
Die Entscheidung des VwGH vom 22. Juni 2022 zeigt nunmehr Formalfehler bei der Einberufung der Überleitungskonferenz auf, insbesondere dass Sitzungen zu kurzfristig einberufen und Unterlagen zu kurzfristig zur Verfügung gestellt wurden. Die Entscheidung trifft keinerlei Aussage über die Bewertung von Herrn Brunninger als bestqualifizierter Bewerber und sagt auch nicht, dass seine Bestellung ungültig war. Auch wurde seine fachliche Qualifikation nicht – wie medial fälschlicherweise kolportiert – mit 10% bewertet (das wäre absurd). Die 10% beziehen sich vielmehr auf die Gewichtung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen im gesamten Bewerbungsprozess und nicht auf die fachliche Gesamtqualifikation. Auch in Rückschau war Herr Brunninger der mit Abstand bestqualifizierte und einzig politisch unabhängige Bewerber. Es hätte daher auch bei Einhaltung aller formalen Prozesse zu seiner Bestellung kommen müssen.
In den Auswahlprozess war Herr Brunninger nur insoweit eingebunden, als er einen standardisierten Auswahltest und ein Interview mit dem Personalberater geführt hat. Auch Herr Brunninger war über die sehr kurzfristige Bestellung verwundert, zumal er drei Tage vor Dienstbeginn erst die Zusage erhielt. Wenn dabei Formalfehler passiert sind, ist dies bedauerlich, hat aber nichts mit unserem Mandanten zu tun. Der ganze Vorgang zeigt freilich, wie politisch umkämpft das Umfeld der Sozialversicherung ist, worunter auch Herr Brunninger während seiner Zeit als Büroleiter zu leiden hatte.
Mittlerweile zeigt sich, dass die Dienstfreistellung von Herrn Brunninger sich als völlig grundlos herausgestellt hat. Über den auffälligen zeitlichen Zusammenhang zwischen Dienstfreistellung und Zustellung des VwGH-Erkenntnisses an die hier verantwortlichen Protagonisten kann sich jeder selbst ein Bild machen.