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Enteignete aufgrund der 110 kV-Freileitung Ried-Raab erhalten Entschädigung

Wien (OTS) – Seit Jahren kämpften die enteigneten Personen für eine gerechte Entschädigung nachdem sie vor sechs Jahren aufgrund der 110 kV Stromleitung Ried-Raab enteignet wurden. Die 110 kV Freileitung zwischen Ried und Raab ist bereits errichtet und seit Juni 2022 in Betrieb. Dafür wurden 75% der betroffenen Grundeigentümer von der Behörde bereits ab dem Jahr 2018 rechtkräftig enteignet. Fast 25 Jahre haben die Grundeigentümer und Anrainer um eine Verkabelung gekämpft. Die Grundstücke wurden sogar kostenlos für eine Verkabelung angeboten. Diese Angebote wurden stets zurückgewiesen. Der Beschluss des Obersten Gerichtshofs bestätigt nun, dass ihre Forderungen berechtigt waren und dass die bisherigen Entschädigungen unzureichend waren.

Nach einem langwierigen Rechtsstreit, der über sechs Jahre dauerte, ist nun endlich der Beschluss des Obersten Gerichtshofs gefallen: Die enteigneten Personen haben in einem wegweisenden Urteil Recht bekommen. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht nur für die Betroffenen von Bedeutung, sondern hat auch weitreichende Konsequenzen für ganz Österreich.

Dieses wegweisende Urteil sendet ein klares Signal an die Gesellschaft: Enteignungen müssen gerecht und angemessen entschädigt werden. Es ist inakzeptabel, dass Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwohl enteignet werden, aber anschließend nicht die Entschädigung erhalten, die ihnen zusteht.

Der OGH hat mit seinem Beschluss vom 19.03.2024 klar festgehalten, dass bei einer teilweisen Enteignung bei der Ermittlung des Entschädigungsbetrags auch auf die Wertminderung der dem Enteigneten verbleibenden Teile seines Grundbesitzes Bedacht zu nehmen ist. Somit kommt es bei einzelnen Betroffenen im Vergleich zu den von der Behörde zugesprochenen Entschädigungsbeträgen zu einer Verdoppelung bis sogar zu einer Verdreifachung. Insgesamt werden die Entschädigungen um mehr als ca 1 Mio Euro aufgestockt. Bei der Durchsetzung der Rechtsansprüche wurden die betroffenen Personen durch die AdvoFin Prozessfinanzierung AG unterstützt, welche die Finanzierung der Verfahren vollständig übernommen hat.

Die Relevanz dieses Beschlusses erstreckt sich über die betroffenen Personen hinaus und betrifft das gesamte Land. Es zeigt, dass es dringend notwendig ist, die Gesetze und Verfahren im Zusammenhang mit Enteignungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden.

Wir begrüßen das Urteil des Obersten Gerichtshofs und hoffen, dass es dazu beiträgt, dass zukünftige Enteignungen gerechter und transparenter ablaufen. Es ist an der Zeit, dass diejenigen, die für das Gemeinwohl aufkommen, auch die gerechte Entschädigung erhalten, die ihnen zusteht.

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