Erfolg im EU-Sanktionenrecht

Yandex Gründer Arkadi Wolosch von der EU-Sanktionsliste gestrichen

Wien (OTS) – Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/849 vom 12. März 2024 hat der Rat der Europäischen Union den bekannten russisch-israelischen Unternehmer Arkady Volozh von der Sanktionsliste gestrichen.

Arkadi Wolosch hat beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg gegen die EU-Sanktionen geklagt. Die Juristen des Rates hatten aufgrund des Verlaufs der Verhandlung in Luxemburg im vergangenen Dezember verstanden, dass die Sanktionierung keine Rechtsgrundlage hatte.

Der Rat der EU ist dieser Einsicht gefolgt und hat Herrn Wolosch von der rund 2000 natürliche und juristische Personen umfassenden Sanktionsliste streichen lassen. Der seit 2014 in Israel wohnhafte Gründer des bekannten IT-Konzerns Yandex ist damit der erste bekannte Geschäftsmann, der von den russlandbezogenen EU-Sanktionen ausgenommen wird.

Die internationale Wirtschaftskanzlei Lansky, Ganzger, Goeth + partner (LGP) hat Herrn Wolosch gemeinsam mit den Kanzleien Aquis Law and Policy und WJ Avocats vor dem Gericht der Europäischen Union vertreten.

LGP Managing Partner Gabriel Lansky über die Entscheidung der EU: „Dieses Signal der Europäischen Union ist wichtig. Sanktionen sind die Atombomben des europäischen Rechts: Sie sollten nur dort eingesetzt werden, wo man zweifelsfrei die richtigen Personen erreicht.“

„Es tut gut zu sehen, dass der Rat der Union zumindest dort Einsehen hat, wo die Sanktion nicht nur unbegründet und sinnlos ist, sondern sich sogar zum Schaden der Union auswirkt,“ fügt LGP Managing Partner Philip Goeth hinzu.

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