Der EU Artificial Intelligence Act ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das EU-Urheberrecht darf nicht aufgeweicht werden.
Wien (OTS) – Die EU-Institutionen Rat, Parlament und Kommission haben sich nach einem Verhandlungsmarathon am Wochenende auf die Grundsätze eines neuen EU Artificial Intelligence Act geeinigt. Details müssen noch ausgearbeitet werden. Der AI Act der EU ist damit die weltweit erste überstaatliche Gesetzgebung auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz. Dass KI-Entwicklungen von den einen als Fluch verteufelt und den anderen als Segen gefeiert werden, zeigt schon die Bandbreite betroffener Interessen. Entsprechend schwierig war die Kompromissfindung. Aber was bedeutet der EU AI Act für die Musikbranche?
Der EU Artificial Intelligence Act ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Wesentliche Grundsätze, wie die sinnvolle Verpflichtung zur Dokumentation von Inhalten, die bei der KI-Entwicklung verwendet werden, eine Transparenzpflicht und die Einhaltung des EU-Urheberrechts sind positiv und dürfen bei der Ausarbeitung der Details nicht aufgeweicht werden.
Die Musikwirtschaft steht neuen KI-Anwendungen sehr positiv gegenüber, weil Künstlerinnen und Künstler mithilfe von KI ihre kreativen Visionen noch besser verwirklichen können. Außerdem werden in der Musikproduktion schon seit vielen Jahren intelligente Systeme eingesetzt, etwa in Form von „beat libraries“, Synthesizern oder digitaler Studiotechnik. Neu ist die generative KI, bei der die Maschine in den kreativen Schaffensprozess des Menschen eindringt und diesen ganz oder teilweise ersetzt. Sie ist dabei aber nicht selbst kreativ, sondern wird mit unzähligen bereits vorhandenen kreativen Inhalten – darunter auch zahllose Musikaufnahmen – gefüttert. Jede KI kann nur so gut sein wie die Inhalte, mit denen sie trainiert wird.
Laut einer internationalen Umfrage sagen drei von vier Befragten, dass Musikschaffende die Möglichkeit haben sollten, über die Verwendung ihrer Werke bei der KI-Entwicklung selbst zu entscheiden. Auch die Musikwirtschaft vertritt diesen Standpunkt. Kreative Inhalte dürfen von KI-Entwicklern nur mit Einwilligung der Rechteinhaber verwendet werden. Einige Labels haben bereits solche Lizenzvereinbarungen abgeschlossen.
Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des Verbands der österreichischen Musikwirtschaft – IFPI Austria: „Wir verfolgen ganz klar einen human-zentrierten Ansatz. Im Zentrum aller KI-Entwicklungen steht der Mensch, nicht die Maschine. Unser Ziel als Musikwirtschaft ist es, KI zu einem Erfolgsmodell sowohl für die Kreativszenen als auch für die Technologiebranche zu machen. Der EU Artificial Intelligence Act kann dafür ein wesentlicher Wegbereiter sein.“