Oberlandesgericht Wien verwirft Unzuständigkeitseinrede von EY
Wien (OTS) – Wir durften für einen unserer Mandanten, der in Wirecard Aktien investiert und nahezu einen Totalverlust erlitten hatte, einen wichtigen Etappensieg erringen. Nach rund 1,5 Jahren Streit um die Zuständigkeit österreichischer Gerichte erkannte nun das OLG Wien, dass der in der Klage vorgetragene Sachzusammenhang ausreicht, um den Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach Art 8 Abs 1 EuGVVO zu begründen. Damit muss sich Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München gemeinsam mit einem Aufsichtsratsmitglied vor einem österreichischen Gericht zu der in unserer Klage behaupteten Haftung wegen Verletzung der jeweiligen Prüf- und Kontrollpflichten verantworten.
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