Verein gegen Tierfabriken unterliegt bei Höchstgericht. Falschbehauptungen sind nicht zulässig. Tierwohl ist die wirtschaftliche Basis der Wiener Fiaker
Wien (OTS/LCG) – In seinem rechtskräftigen Urteil vom 16. April 2024 (6 Ob 39/24j) bestätigt der Oberste Gerichtshof das Urteil des Handelsgerichts Wien (1 R 143/23k) als zuständiges Berufungsgericht vom 20. September 2023. Der Verein gegen Tierfabriken verteilte in der Vergangenheit einen auch auf der Website abrufbaren Folder mit vorgeblichen „Fiakerfakten“, die nicht der Wahrheit entsprechen. Darin ist unter anderem von Unfällen mit tödlichen Verletzungen von Menschen die Rede. Solche Unfälle haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten in Wien nicht ereignet. Die ehrenrührige Behauptung richtet sich gegen die Fiakerunternehmen in der Bundeshauptstadt und ist geschäftsschädigend. Ebenso ist es nicht zulässig zu behaupten, dass Pferde durch Hitze kollabieren würden oder abgemagert wären. Der Verein gegen Tierfabriken versucht seit Jahren, das Image der heimischen Fiakerunternehmen zu schädigen und verbreitet gezielt Falschinformationen, die jeder Grundlage entbehren.
„Tierschutz ist für uns als größtes Fiakerunternehmen in Wien und größter Kutschenbetrieb der Welt die oberste Priorität. Wir leben und arbeiten mit und für unsere Tiere, deren Wohlergehen die Basis unseres Berufs ist. Die gezielten Falschbehauptungen des Vereins gegen Tierfabriken verfolgen einzig das Ziel, ein traditionsreiches Gewerbe, das tief in der Wiener Seele verankert ist, zu schädigen und unseren Ruf in der Öffentlichkeit zu ruinieren. Das lassen wir uns nicht mehr gefallen. Wir wollen einfach mit unseren Pferden in Ruhe leben und Menschen besondere Erlebnisse ermöglichen. Wenn das permanent sabotiert wird, dann muss man sich so wehren“
, fasst Marco Pollandt (Fiaker Paul) zusammen.
Fiaker Paul, Wiens größtes Fiakerunternehmen, wurde im Rechtsstreit gegen den Verein gegen Tierfabriken von der Kanzlei Rast & Musliu vertreten, die bereits im letzten Jahr erfolgreich gegen die Falschbehauptungen der selbst ernannten Tierschützer vorging. Bereits damals überzeugte die Expertenmeinung des Veterinäramts, dass die meisten Fiakerunternehmen die strengen Regeln der Tierhalteverordnung freiwillig übertreffen und ihren Pferden beispielsweise mehr Auslauf, Bewegung und Raum bieten als gesetzlich gefordert wäre.
„Unter dem Mantel des vermeintlichen Tierschutzes wird seit Jahren eine Hetzjagd auf Traditionsunternehmen betrieben. Die engmaschigen Kontrollen der Behörden bezeugen jedoch, dass es den Pferden in unserer Stadt sehr gut geht. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist ein wichtiges Signal gegen vorsätzlich verbreitete Fake News“
, unterstreicht Jurist Nikolaus Rast.
Das Wohl der Pferde
Beim familiengeführten Unternehmen Fiaker Paul wird seit jeher großer Wert auf das Wohl der Pferde gelegt, die als Familienmitglieder behandelt werden. Sie sind nur an vier Tagen in der Woche im Einsatz. Auf den weitläufigen Gründen in Arbesthal finden die Pferde großzügige Auslauf- und Erholungsflächen. Mehrmals jährlich urlauben die Fiakerpferde in Niederösterreich, wo sie nach ihrer aktiven Karriere auch ihre Pension genießen. Der tierärztlich geprüfte Betrieb steht in engem Austausch mit führenden Fachtierärzten, Pferdewissenschaftlern und der Veterinäruniversität Wien.
Weitere Informationen auf fiaker.info sowie fiaker-paul.at