FMA deckte Insiderhandel durch ehemaligen Manager eines börsennotierten Unternehmens auf

FMA Vorstände Ettl und Müller: „Insiderhandel lohnt sich nicht!“

Insgesamt erzielte der Manager durch die verbotenen Geschäfte einen Vorteil von Ꞓ 104.394,39 in Form von Gewinnen sowie vermiedenen Verlusten. Dieser Vorteil wird von der FMA für verfallen erklärt und eingezogen. Zusätzlich wird für die Verstöße gegen die Bestimmungen von Insiderhandel eine Strafe in Höhe von Ꞓ 704.375 fällig – die höchste, die die FMA je gegen eine natürliche Person verhängt hat.

„Insiderhandel lohnt sich nicht“, so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller. „Die Vorschriften gegen Insiderhandel und Marktmanipulation sind für die Integrität des Kapitalmarkts und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger absolut unverzichtbar. Auch in diesem Bereich verfolgt die FMA eine ganz klare Null-Toleranz-Politik.“ Die Ermittlungsergebnisse der FMA lösten auch Untersuchungen in anderen europäischen Ländern aus.

Der Abschluss des Insiderhandel-Verfahrens im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung bringt einerseits für den Beschuldigten rasch Rechtssicherheit, andererseits verkürzt sie das behördliche Verfahren und spart damit Ressourcen und steigert die Effizienz der Aufsicht.

Insiderhandel ist illegal und lohnt sich nicht

Wer Insiderinformationen erlangt und dieses Wissen für Wertpapiergeschäfte ausnützt, kann sich strafbar machen. Die FMA gewährleistet eine engmaschige Marktüberwachung durch die laufende Analyse von Wertpapiertransaktionen und den Einsatz von Hinweisgebersystemen, mit dem Ziel, die Marktintegrität und die Stärkung des Vertrauens der Anleger:innen in diese Märkte sicherzustellen.

Beschwerden und Hinweise aus dem Markt zur Verfolgung von Marktmissbrauch können einen bedeutenden Beitrag für die Sauberkeit am österreichischen Finanzmarkt leisten. Wenn Sie Informationen zu möglichem Insiderhandel oder Marktmanipulation haben, dann melden Sie diese an die Beschwerdestelle der FMA mittels Kontaktformular oder anonym über das Whistleblower-System der FMA. Personen, die beruflich Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigen, sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen und Aufträge an die FMA zu melden.

Link zum Whistleblower-Tool der FMA: https://www.fma.gv.at/whistleblowing/

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