Forderungen von 47 Millionen im Benko-Konkurs anerkannt

Innsbruck (OTS) – Vor dem Landesgericht Innsbruck ist heute die sogenannte Prüfungstagsatzung im Konkursverfahren über das Vermögen von René Benko abgehalten worden. Benko selbst ist zur Gläubigerversammlung persönlich erschienen. Von den 30 Gläubigern wurden Forderungen in einer Gesamthöhe von rund 2 Milliarden Euro angemeldet.

In der Prüfungstagsatzung heute ging es darum, die zuvor angemeldeten Forderungen der Gläubiger zu prüfen. Das ist Aufgabe des Masseverwalters, zu dem das Landesgericht RA MMag. Dr. Andreas Grabenweger bestellt hat. RA MMag. Dr. Grabenweger ist Rechtsanwalt und Partner bei der renommierten Kanzlei CHG Rechtsanwälte in Innsbruck und blickt auf mehr als 20 Jahre Erfahrung als Masseverwalter zurück. Heute wurden von ihm 47 Millionen Euro an Forderungen anerkannt.

Diesen Forderungen steht das von Benko angegebene Vermögen gegenüber. Mit einem entsprechenden Verzeichnis erklärt Benko als Schuldner sämtliche Vermögenswerte angegeben und nichts verheimlicht zu haben.

Als Masseverwalter hat Dr. Andreas Grabenweger heute nach der Prüfungstagsatzung neuerlich betont, dass das Vermögensverzeichnis eine Grundlage sei, dass aber daneben selbstverständlich Geschäftsunterlagen, Verträge, Bankkonten usw. geprüft werden, um auf allfällige weitere Vermögensbestandteile zu stoßen. Dazu würden auch konsequent Informationsquellen im In- und Ausland verwertet.

Auf den Masseverwalter warten jetzt Wochen und Monate penibler Kleinarbeit – mit schnellen Ergebnissen rechnet RA MMag. Dr. Grabenweger jedenfalls nicht.

Abgewickelt wird ein „klassisches“ Konkursverfahren und kein Sanierungsverfahren. Es geht also nicht mehr um die Fortführung des Beratungsunternehmens, das in der heutigen Verhandlung konkursgerichtlich geschlossen wurde, sondern um die Verwertung von René Benkos Vermögen. Im Vordergrund steht damit die (teilweise) Befriedigung der Insolvenzgläubiger.

Informationen zum Verfahren

Die Konkursgläubiger und die interessierte Öffentlichkeit werden über die Website von CHG Rechtsanwälte (https://chg.at) und die öffentlich zugängliche Ediktsdatei (https://edikte.justiz.gv.at/edikte) über den wesentlichen Ablauf des Verfahrens und die wesentlichen Entscheidungen des Gerichts informiert.

Die Kanzlei CHG Rechtsanwälte verfügt als größte Wirtschaftskanzlei in Westösterreich über die personellen und fachlichen Kompetenzen in den verschiedenen Bereichen des Wirtschaftsrechts, insbesondere dem Stiftungs- und Gesellschaftsrecht, um ein derartiges Insolvenzverfahren abzuwickeln.

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