Bereits mehrere Urteile heben die Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen auf und verpflichten Vermieter zu Rückzahlungen. Auch ein Berufungsgericht bestätigt die Unwirksamkeit!
Wien (OTS) – In Mietverträgen sind häufig sogenannte Wertsicherungsklauseln oder Indexklauseln enthalten – diese Klauseln beziehen sich auf den Verbraucherpreisindex (VPI) und lassen die Mieten mit der Inflation ansteigen.Diese Inflationsanpassungen spürten Mieter und Mieterinnen in Österreich in den letzten Jahren stark. Mieten sind teilweise um über 10% innerhalb eines Jahres gestiegen. Doch aktuelle Urteile geben Hoffnung: Viele Indexklauseln sind aufgrund von Urteilen des Obersten Gerichtshofs unwirksam, da sie nicht den Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes entsprechen.
Mehrere Bezirksgerichte in ganz Österreich gaben den Mietern recht – diese müssen laut den Urteilen bisherige Mieterhöhungen zurückerhalten und zukünftig keine Mieterhöhungen mehr bezahlen. Es liegt auch bereits ein Berufungsurteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vor, das die Unwirksamkeit der Mieterhöhungen bestätigt.