Kategorie:
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.1812
§ 1292 8) Bodmerey- und See-Assecuranzen.
Die Bestimmungen in Rücksicht der Versicherungen zur See; so wie die Vorschriften über den Bodmerey-Vertrag sind ein Gegenstand der Seegesetze.