Kategorie:
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.1812
§ 318 Der Inhaber hat noch keinen Titel;
Dem Inhaber, der eine Sache nicht in seinem, sondern im Nahmen eines Andern inne hat, kommt noch kein Rechtsgrund zur Besitznahme dieser Sache zu.