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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.1812
§ 480 Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung.
Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bey der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf Verjährung gegründet.