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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2017
§ 549 Begräbniskosten
Zu den auf einer Verlassenschaft haftenden Lasten gehören auch die Kosten für ein ortsübliches und den Lebensverhältnissen sowie dem Vermögen des Verstorbenen angemessenes Begräbnis.