§ 1045 abgb

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

Kategorie:

Drey u. zwanzigstes Hauptstück. Von dem Tauschvertrage.
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.1812
§ 1045 Tausch.
Der Tausch ist ein Vertrag, wodurch eine Sache gegen eine andere Sache überlassen wird. Die wirkliche Uebergabe ist nicht zur Errichtung; sondern nur zur Erfüllung des Tauschvertrages, und zur Erwerbung des Eigenthumes nothwendig.
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