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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.07.2018
§ 176 Deliktsfähigkeit des Kindes
Soweit einem minderjährigen Kind nicht bereits früher ein Verschulden zugerechnet werden kann (§ 1310), wird es mit der Erreichung der Mündigkeit nach den schadensersatzrechtlichen Bestimmungen deliktsfähig.