Kategorie:
Erlöschung der Dienstbarkeiten.Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.1812
§ 524 im Allgemeinen.
Die Servituten erlöschen im Allgemeinen auf diejenigen Arten, wodurch nach dem dritten und vierten Hauptstücke des dritten Theiles Rechte und Verbindlichkeiten überhaupt aufgehoben werden.