Gesetz abgb - Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch § 751 abgb Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024 Kategorie: Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024 In Kraft seit : 01.01.2017 § 751 Abweichungen von der allgemeinen Erbfolge Abweichungen von der in diesem Hauptstück bestimmten gesetzlichen Erbfolge, insbesondere für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sind gesondert geregelt. Vorherige Nächste Gesamte Rechtsvorschrift