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Vierzehntes Hauptstück Vom Pflichtteil und der Anrechnung auf den Pflichtteil I. AllgemeinesStand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2017
§ 756 1. Pflichtteilsberechtigung
Der Pflichtteil ist der Anteil am Wert des Vermögens des Verstorbenen, der dem Pflichtteilsberechtigten zukommen soll.