§ 990 abgb

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 11.06.2010
§ 990 Unwirksame Vereinbarungen über das Kündigungsrecht des Kreditgebers
Vereinbarungen, durch die dem Kreditgeber ein nicht AN sachlich gerechtfertigte Gründe geknüpftes Recht zur vorzeitigen Kündigung eines auf bestimmte Zeit geschlossenen und seinerseits schon erfüllten Kreditvertrags eingeräumt wird, sind nicht wirksam.
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