§ 8 amfg

Stand der Gesetzgebung: 19.09.2024

Kategorie:

Abschnitt 3 Sonstige Bestimmungen
Stand der Gesetzgebung: 19.09.2024
In Kraft seit : 01.07.2002
§ 8 Sprachliche Gleichbehandlung
Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angeordnet ist.
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