Kategorie:
Finanzielle Leistungen AllgemeinesStand der Gesetzgebung: 19.09.2024
In Kraft seit : 01.07.1994
§ 33 Arten der finanziellen Leistungen
Finanzielle Leistungen des Arbeitsmarktservice sind:
- 1. Ausgaben im Rahmen von Verpflichtungen gemäß § 32 Abs. 3,
- 2. Beihilfen nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 34 bis 38.