Kategorie:
Verweisungen, Vollziehung und InkrafttretenStand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.07.1994
§ 76 Verweisungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.