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III. Abschnitt – Sozialrechtssachen 1. Unterabschnitt – AllgemeinesStand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.1987
§ 64 Grundsatz
Für Sozialrechtssachen gelten neben dem I. Abschnitt die Besonderheiten dieses Abschnitts.