§ 419 asvg

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

Kategorie:

ABSCHNITT II Verwaltungskörper der Versicherungsträger
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2020
§ 419 Arten der Verwaltungskörper
Die Verwaltungskörper der Versicherungsträger sind
1. der Verwaltungsrat,
2. die Hauptversammlung und
3. die Landesstellenausschüsse am Sitz der Landesstellen.
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