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ABSCHNITT II Verwaltungskörper der VersicherungsträgerStand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2020
§ 419 Arten der Verwaltungskörper
Die Verwaltungskörper der Versicherungsträger sind
- 1. der Verwaltungsrat,
- 2. die Hauptversammlung und
- 3. die Landesstellenausschüsse am Sitz der Landesstellen.