§ 44g avg
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.1999
§ 44g
Die Kosten der Verlautbarung des Edikts im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sind Von Amts wegen zu tragen.