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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2022
§ 17 Günstigere Regelungen
Unberührt bleiben:
- 1. Das Journalistengesetz, StGBl. Nr. 88/1920, sofern es für die Redakteure (Schriftleiter) günstiger ist als dieses Bundesgesetz.
- 2. Das Theaterarbeitsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2021, sofern es für Bühnenmitglieder günstiger ist als dieses Bundesgesetz.