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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2014
§ 253
Tritt ein Bescheid AN die Stelle eines mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Bescheides, so gilt die Bescheidbeschwerde auch als gegen den späteren Bescheid gerichtet. Dies gilt auch dann, wenn der frühere Bescheid einen kürzeren Zeitraum als der ihn ersetzende Bescheid umfasst.