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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2019
§ 207b Inhalt der Ausschreibung
(1) Die Ausschreibung hat
- 1. die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Aufgaben,
- 2. die Ernennungserfordernisse,
- 3. den Hinweis auf das Erfordernis des § 207e Abs. 2 Z 2,
- 4. den Hinweis, dass in der Bewerbung die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung, die Führungs- und Managementkompetenzen sowie die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen sind,
- 5. den Dienstort,
- 6. die Schule oder die Schulen (den Schulcluster),
- 7. die Bewerbungsfrist und
- 8. die Einreichungsstelle für die Bewerbungsgesuche
(2) Wenn es sich für die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als erforderlich erweist, sind in der Ausschreibung zusätzliche fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten anzuführen.