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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.09.2012
§ 255 Amtstitel
(1) Für die Beamten der Allgemeinen Verwaltung sind folgende Amtstitel vorgesehen.
(2) Abweichend vom Abs. 1 sind für Beamte der Allgemeinen Verwaltung folgende Amtstitel vorgesehen:
(3) Für die Beamten in handwerklicher Verwendung sind folgende Amtstitel vorgesehen: