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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.05.2004
§ 29 Verweisungen auf andere Rechtsvorschriften
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, bezieht sich dieser Verweis auf die jeweils geltende Fassung. Dies gilt nicht für die Verweisungen auf das BHG in den § 20 Abs. 2 und § 21 Abs.1.