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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.03.2014
§ 17 Zuständigkeitsänderungen
Wenn auf Grund von Änderungen dieses Bundesgesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind, so gelten Zuständigkeitsvorschriften in besonderen Bundesgesetzen als entsprechend geändert.