§ 68 bmsvg
Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
Kategorie:
4. Abschnitt Verwaltung der Beiträge in der BV-KasseStand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 01.01.2008
§ 68 BV-Kassen
Die BV-Kassen sind auch berechtigt, Beiträge im Sinne des 5. Teiles hereinzunehmen und zu veranlagen.