§ 242 bsvg

Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024

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Stand der Gesetzgebung: 20.09.2024
In Kraft seit : 28.12.1991
§ 242 Wirksamkeitsbeginn
(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1979 in Kraft.
(2) Zur Vorbereitung der Durchführung können schon vor dem 1. Jänner 1979 von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag AN Maßnahmen getroffen sowie Verordnungen'>Verordnungen erlassen werden. Solche Verordnungen'>Verordnungen treten frühestens mit 1. Jänner 1979 in Kraft.
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